@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
Also, fidnest du das gut?
Ich schon![]()
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War er nie.Zitat von Onyx
Ansonsten finde ich die Gesetze doof, wenn es eh feststeeht das dieses Proggy nie nach Europa kommt, sollte sowas auch nicht illegal sein. Ich meine ich sauge ein programm das es eh nicht zu kaufen gibt (bei uns).. naund?
So seh ich das, würde man wissen das er nach uropa kommt wär es ein Verbrechen, aber entweder ich habe ihn so oder habe ihn garnicht, verlieren tun die im fernen Ost nichts daran. Vielleicht noch Import und dann auf Japanisch den Maker? Ne, macht eh keiner - würde es keine Englisch/Deutsch-Patches geben.
Wann war der RPG Maker 2000 legal?Zitat
Wenn du eine CD brennst, muss dir doch auch keiner sagen, dass das nicht legal ist oder? Nur weil Enterbrain nichts gesagt hatte, heißt es nicht, dass er vorher legal war. Denn genau das war er nie.
Für Enterbrain ändert sich wirklich nicht viel. Allerdings gehts hier um das Prinzip.Zitat
Das mag hier vielleicht heroisch klingen, aber ... ich sag lieber nichts dazu..Zitat
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Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.Zitat
§3helpZitat
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten. Tja, ich spare es mir meinen eigenen Text auseinander zu nehmen.
/e: Whoo, lang nicht mehr gepostet.
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
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Es war meine Idee, es wäre inkonsequent nun zu hadern.Zitat
Doch, wir könnten Enterbrain schaden. Da wir jedoch eine restriktive Zugriffspolitik führen, vermeiden wir einen Lizenzbruch in jedem Land, außer Deutschland. Damit sind wir rechtlich auf einer relativ guten Seite, wir brechen zwar das Urheberrecht und könnten von eb! via dem IPR belangt werden, allerdings nur mit einem Gerichtsstand in Deutschland - und auch wenn sie da Chancen haben, werden sie das höchstwahrscheinlich nicht tun.Zitat
Vergib mir, aber sind so große Prozentzahlen deiner Nutzer aus Nicht-EU Ländern?Zitat
Wir haben den Zugriff auf unsere Server völlig eingeschränkt und uns mittels rechtlicher Schluppflöcher abgesichert - mit dem simplen Grund dessen, dass wir uns so europäisches und internationales Privatrecht zunutzen machen um eb!, wenn sie uns denn verklagen wollten, nach Deutschland zu zwingen.Zitat
Exakt das ist unser Begehren.Zitat
Ich habe oft genug in den letzten Monaten mit eb! Kontakt gehabt und mir erschien es nicht so, als hätten sie ein ernsthaftes Interesse am europäischen Markt.Zitat
Siehst du, da wirken wir gegen.Zitat
eb! erlaubt dir Spiele als Shareware (zumindest übersetze ich die jap. Seite so) zu verkaufen sofern du das Recht an allen verwendeten Objekten hast - oder RTP Objekte genutzt hast, die werden dir zur Mitnutzung mitlizensiert.Zitat
Anders sieht es aus, wenn dir Leute Sachen frei zur Verfügung stellen, die darfst du dann ebenfalls benutzen.
Ganz so restriktiv, wie du das aufgefasst hast, ist es nicht.
Jein - es gibt, wie bei so vielen Dingen, qualifizierte Institutionen, die ebenfalls Klage erheben können; Abgesehen davon ist es ein Verbrechen, SDS, red es doch nicht schön und verstrick dich nicht in Haarspalterei (§ 106 ff. UrhG)Zitat
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Ich sagte ja "legal" und nicht legal hehe
Das mit dem heroisch kannste streichen damit meite ich nur das die sich damit mehr Schaden zufügen als sie denken, z.B. wenn es Windows XP für 20€ oder weniger gäbe hätten sie mehr verkauft und es hätten nicht so viele das Programm trotzdem gecrackt, is ja nich schwer!
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!Zitat
Naja es gibt noch etwas, nämlich das "Verbrechen an die Menschheit" und diesem Fall ist es einz an alle ausser den JapanernZitat
(Bitte hau mich nich Admin, das war nichts gegen dich
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Geändert von Onyx (12.05.2005 um 16:52 Uhr) Grund: Da ist noch etwas dazu gekommen :)
Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.Zitat von j.wiechers
Um mal klarzustellen in welcher Situation wir uns befinden: Trotz der Domain rpg-maker.com wurde ich nicht ein einziges mal von Enterbrain angeschrieben. Das einzige was es mal gab war die Sache mit der Umfrage, wo sich Enterbrain an Don Miguel gerichtet hat, den Enterbrain letztendlich auch nicht verklagt hat. Don Miguel hat die Umfragen dann an andere Seiten weitergeleitet. Irgendwie ist Enterbrain offenbar ohnehin nur halbherzig an dem Geschehen außerhalb Asiens interessiert. Das sieht man u.a. auch an der "to RPGMaker2k Users"-Seite, die seit damals nicht mehr aktualisiert wurde und auch noch die Don'sche Wortwahl "2k" enthält, die so eigentlich gar nicht mehr bekannt ist.
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Zitat
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.Zitat
Nein, nein, du siehst da was Falsch, durch das illegale sind Spiele entstand und um es legal zu bekommen werden die sich ihn auch noch kaufen und die andern auch weil sie es cool finden!Zitat
Edit
Ich hab das meine alte Antwort editier weil ich nich spammen wollt![]()
Geändert von Onyx (12.05.2005 um 16:56 Uhr) Grund: schon wieder vergessen
Das ist keine Irreführung.Zitat
Vorsetzliche Nutzung und vorsetzliches Angebot von illegalen Materialien ist eine Straftat gemäß § 106 ff. UrhG. Es ist ein Verbrechen.
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SDS: Ich wollte derartige Straftaten nicht gleich setzen. Nur im Sinne des Gesetzes wird sowas als "Verbrechen" bezeichnet. Ich ich jetzt einen Automaten knacke um mir einen Lutscher zu besorgen oder ich mir Raketen aus einem Silo stehlen wuerde. Nun ja, aber dieser Vergleich spielt in dem Thema ja nun keine Rolle. Es wird ja niemand vergewaltigt oder umgebracht. Ich wollte nur darauf hinaus das die Verbannung der Makerlinks keine Webmaster unschuldig macht. Zumindest in der Makerszene in den seltensten Faellen. Nur koennte die Szene kaum ohne diese "Verbrechen".
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa gehört...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Was ist Verbrechen, was ist Vergehen? Da werden sie geholfen.
http://verbrechen.adlexikon.de/Verbrechen.shtml
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Seit wann liegt die Schweiz nicht mehr in Europa? Naja, es ist schwer so eine Ländersperre wirklich perfekt einzurichten. Ich denke mal daran wird auch noch gearbeitet. Genaueres kann aber nur der Webmaster von rpgmaker2000.de sagen.Zitat von Ikarus
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Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.Zitat von Ikarus
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.Zitat
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Haha,wie geil. Endlich ist er zurück. Eigentlich ändert sich ja nichts. Bei Google kriegt man ihn genauso schnell. Aber gut,dass eine Seite damit anfängt.Hehe,ob die Ärger kriegen? ^^ Naja,ich hab den 2000er schon seit Jahren hier. Ich werd von den Downloads wohl kaum gebrauch machen.![]()
--[FONT=Georgia] He loves you and he needs money![/FONT]
Verwechselst du da eventuell rpg2000.de und rpgmaker2000.de?Zitat
Es gibt keine Sperre gegen die Schweiz und gegen keinen IP Block derselbigen.
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