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Was halltet ihr davon ?
Es war meine Idee, es wäre inkonsequent nun zu hadern.

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Es ist zwar irgendwo ein "Verbrechen", aber wir wissen alle, dass man mit damit niemandem Schaden zufügt.
Doch, wir könnten Enterbrain schaden. Da wir jedoch eine restriktive Zugriffspolitik führen, vermeiden wir einen Lizenzbruch in jedem Land, außer Deutschland. Damit sind wir rechtlich auf einer relativ guten Seite, wir brechen zwar das Urheberrecht und könnten von eb! via dem IPR belangt werden, allerdings nur mit einem Gerichtsstand in Deutschland - und auch wenn sie da Chancen haben, werden sie das höchstwahrscheinlich nicht tun.

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Eigentlich ist die Frage einfach und zugleich schwer zu beantworten. Der Preis dafür, dass sie den RPG Maker anbieten ist, dass diese Seite nur von Europäern aufgerufen werden kann. Alle anderen Besucher sind von der Seite ausgeschlossen. Die Spekulation ist einfach: Europa ist für Enterbrain Ticki-Tucka-Land und solange uninteressant (auch die Rechtsverstöße), solange es nicht auf die potentielle asiatische Käuferschaft Einfluss nimmt. Das wird mit dem Aussperren von allen nicht-europäischen Ländern garantiert. Und genau das ist auch der Grund wieso wir auch weiterhin nicht den RPG-Maker anbieten. Das RPG-Atelier soll auch weiterhin ungestört überall aufrufbar sein, ohne dass es für Enterbrain etwas gibt, woran es sich groß stört.
Vergib mir, aber sind so große Prozentzahlen deiner Nutzer aus Nicht-EU Ländern?

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Was hat das miteinander zu tun? Ich kann (theorethisch) auf meiner HP den Download anbieten und sie von überall aufrufbar machen.
Wir haben den Zugriff auf unsere Server völlig eingeschränkt und uns mittels rechtlicher Schluppflöcher abgesichert - mit dem simplen Grund dessen, dass wir uns so europäisches und internationales Privatrecht zunutzen machen um eb!, wenn sie uns denn verklagen wollten, nach Deutschland zu zwingen.


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Dadurch könnte sich die Maker Szene stark vergrößern,und das wollen wir doch
Exakt das ist unser Begehren.

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"Es ist traurig, wenn das Programm kostenlos angeboten wird. Solange das gemacht wird, können wir auch zukünftig den Maker nicht in Europa oder den USA anbieten".
Ich habe oft genug in den letzten Monaten mit eb! Kontakt gehabt und mir erschien es nicht so, als hätten sie ein ernsthaftes Interesse am europäischen Markt.

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Der RPG Maker wird auch weiterhin nur in Asien angeboten, so dass die gesamte Szene und damit der kreative Umgang mit Rollenspielen in diesem Bereich langsam ausstirbt, was wiederum dazu führen wird, dass Enterbrain den RPG Maker erst recht nicht anbietet.
Siehst du, da wirken wir gegen.

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Nehmen wir mal an du hast den RPG Maker in Japan gekauft und lebst auch in Japan. Dann kannst du nach der Lizenz gehen, die dir Enterbrain vorschreibt. Diese erlaubt es RPG-Maker-Spiele auch zu verkaufen. Ob die Lizenz auch außerhalb Japans gilt, ist natürlich dann eine ganz andere Frage. Nehmen wir mal an sie würde gelten, dann kannst du die RPG-Maker-Spiele auch hier verkaufen, aber nur dann wenn du wirklich auch "alles" andere selbst gemacht hast. Das bedeutet: keine Grafiken aus dem RTP (so habe ich zumindest die Lizenz verstanden) und erst recht KEINE Ressourcen aus irgendwelchen anderen Quellen (andernfalls würdest du die Rechte der entsprechenden Rechteinhaber verletzen, das muss nicht unbedingt Enterbrain sein). Es muss wirklich alles selbstgemacht sein. Du musst also jede Grafik selbst erstellen und auch jede Midi. Na dann mal viel Spaß bei dem Vorhaben.
eb! erlaubt dir Spiele als Shareware (zumindest übersetze ich die jap. Seite so) zu verkaufen sofern du das Recht an allen verwendeten Objekten hast - oder RTP Objekte genutzt hast, die werden dir zur Mitnutzung mitlizensiert.
Anders sieht es aus, wenn dir Leute Sachen frei zur Verfügung stellen, die darfst du dann ebenfalls benutzen.
Ganz so restriktiv, wie du das aufgefasst hast, ist es nicht.


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Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Jein - es gibt, wie bei so vielen Dingen, qualifizierte Institutionen, die ebenfalls Klage erheben können; Abgesehen davon ist es ein Verbrechen, SDS, red es doch nicht schön und verstrick dich nicht in Haarspalterei (§ 106 ff. UrhG)