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BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.
Das "mindestens" heißt hier aber nur, dass du mindestens so eine Strafe kriegen müßtest, um als Verbrecher zu gelten - SDS oder ich bekämen sicherlich soetwas, da man uns komerzielles Betreiben einer Homepage mit UrhG verletztenden Inhalten anlasten würde -> Komerzielle Verwendung von Raubkopien + Vorsatz -> locker 1-3 Jahre.

Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.

Aber können wir mal von der "Verbrechen"-Debatte wegkommen?
Ich seh immer noch keine Frage; Die User sind es eventuell, weil sie zum Teil in sehr großem Stil UrhG verletztendes Material horten, SDS und ich sind es mit hoher Sicherheit weil wir die Seiten komerziell und geschäftsmäßig betreiben und damit ganz sicherlich Strafen über einem Jahr bekämen.