Was bin ich froh Metaller zu sein, wo mir außer Eisregen keine Band bekannt ist, welche nicht die Lyrics verbreitet haben möchte. www.darklyrics.com und Band-Pages nutzen, dann hat man schon zu dem meisten die Lyrics dazu gefunden.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass es die Sache der jeweiligen Musiker sein sollte, was sie mit ihrer Musik inklusive Texte machen wollen. Da frage ich mich jetzt, ob die Mahnungsdinger eigentlich an die Lyric-Seiten seitens der Kanzlei alleine geschickt wurde oder auf Anfage der Künstler? Wenn ersteres der Fall ist, dann sollte der Gesetzteil so umschrieben werden, dass die Künstler selbst nur anklagen dürfen.