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Frau SupSek Dü
@KillaShaf:
Das stimmt zum Teil!
Man ist im Alter von 7 bis 17 beschränkt geschäftsfähig - dies heißt, dass sämtliche Kaufverträge beispielsweise schwebend abegschlossen werden, da sie entweder die Genehmigung dere Erziehungberechtigten vor dem Kauf oder die Zustimmung nach dem Kauf benötigen.
In 95 % der Fälle gibt es da die stillschweigende Zustimmung.
Man darf NUR!!!! über sein Taschengeld verfügen! Selbst wenn Omi seinem lieben 15-jährigen Enkel 100 Euro schenkt oder man einen Nebenjob hat und sich ein Videospiel kauft - wenn die Eltern dagegen sind, dürfen sie Kind und Spiel in den Laden zerren und der Verkäufer muss, wenn die Eltern angeben sie seien dagegen, den Kaufvertrag rückgängig machen.
Langzeitverträge dürfen von Jugendlichen unter 18 Jahren überhaupt nicht abgeschlossen werden! Kein Ratenkauf, kein Handyvertrag - NIX!
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