Zitat Zitat von Adam
Stimmt csg, dann druck ich mir schnell noch nen hitler bild aus, und hängs mir an die tür...

Lesen, vorallem seite 6 "fall 1 - hitlerbild"

Allerdings sollte man auch die Zeilen genau darunter lesen, wo die Sachlage des Strafgesetzbuchs erläutert wird:

" §86 Strafgesetzbuch:
Bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe erwarten jeden, der ein Propagandamittel einer verfassungswidrigen Partei oder Vereinigung herstellt, verbreitet oder importiert - wenn diese Propagandamittel sich gegen die Demokratie oder die Völkerverständigung richten.
Verurteilt werden kann auch derjenige, der bei der Produktion oder Verbreitung hilft.
[...]
Strafbar ist beispielsweise die Forderung nach einem "europäischen Staat auf Grundlage einer arischen Rassengemeinschaft" oder auch danach, dass Juden keine maßgeblichen Posten im Staat bekommen dürfen. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist natürlich die Benutzung der Symbole im Rahmen der geschlichten Bildung in Schulen und wenn sie zur Zwecke der Satire erlaubt.
"

Achtung, hier der Schlagsatz:

" Die Verwendung von Naziflugblättern oder Zeichnungen durch Lehrer im Unterricht oder durch Künstler ist erlaubt.
[...]
"

Soviel zur rechtlichen Lage, so schwer ist lesen auch nicht.