Verzeih mir, aber manchmal spaltet sich der Inhalt meiner längeren Posts klar in einen absolut widersinnigen, geradezu idiotisch anmutenden und einen tief durchdachten, geradezu revolutionären Anteil. Kommt es zu einer solchen Aufspaltung, wird die letztere Kategorie hauptsächlich durch meine Zeichensetzung gegeben. Deshalb möchte ich ein paar Missverständnisse aufklären, die ich wohl selbst verursacht habe.
Zitat Zitat von Shieru-sensei
ROFL!

Du hast mich kein Wort verstanden. Was ich gesagt habe gilt natürlich unter dem Aspekt, dass "Shadow of Life" auf "Final Fantasy" basiert. Und wenn man es aus diesem Blickwinkel betrachtet sind die Gesetze in fast jedem Land gleich: Du KANNST als Firma so etwas dulden, MUSST es aber nicht.
Wer sagt denn, dass ich dich nicht verstanden habe, nur weil es aus meinem Post nicht ganz ersichtlich ist? Ich habe deine Idee nur bewusst weiter gesponnen, um zu zeigen, dass sie nicht wirklich funktionieren kann, beziehungsweise dass sie nicht als allgemeine Grundlage für ein Gesetz dienen kann.
Und eine Nichtduldung (die von jeglichen Gesetzen unabhängig ist) schafft noch keinen Anspruch, dass den Entwicklern SoLs von rechtlicher Seite auch das Handwerk gelegt wird. Und solange ein solches Anliegen Squares nicht anerkannt wird, können sie auch keine Unterlassung verfügen.

Folgende Paragraphen könnten nach deutschem Recht im Fall von SoL zu tragen kommen:

UrhG § 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige
Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am
bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung
eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Unabhängig davon, ob man SoL als eine direkte Bearbeitung von FF ansieht, wäre es durch § 3 nach deutschem Recht schon durch seine Schaffung rechtlich geschützt (die Bedingung, eine "persönliche geistige Schöpfung" zu sein, also eine gewisse Schaffenshöhe zu erfüllen, setze ich voraus).

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des
Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet
werden. [...]

Inwiefern es allerdings als eine direkte Bearbeitung eines Werkes, für das keine diesbezüglichen Rechte erteilt worden sind, darstellt, lässt sich von mir nicht eindeutig nachweisen, da das deutsche UrhG im Vergleich zum amerikanischen Copyright eher arm an Definitionen ist (bzw. diese ausgelagert vom UrhG stehen und ich keine genauen Quellen dazu habe). Sollte dies zutreffen, hätten die Entwickler nach deutschem Recht zwar ihre Urheberpersönlichkeitsrechte, dürften SoL allerdings nicht öffentlich verwerten, ob nun auf kommerzielle Weise oder durch kostenlose Weitergabe an Dritte.

UrhG § 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen
geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes
veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine
Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

§ 24 würde allerdings einen Unterlassungsanspruch Squares entkräftigen, sofern sich SoL als ein eigenständiges Werk betrachten lässt. Sofern bei SoL nicht Großteile (die Entscheidung darüber ist im Ermessen der zuständigen Gerichte) von FF übernommen wurden, ließe sich von einer freien Benutzung sprechen, womit SoL nach deutschem Recht unproblematisch wäre. Die Betonung auf Musik und Sound habe ich deswegen gelegt, weil ihre Nutzung durch Absatz 2 des Paragraphen bezüglich der Verwendung der Melodie klar von der freien Benutzung, die mit dem Begriff des "fair use" gleichzusetzen ist, ausgeschlossen ist.
Zitat Zitat
Der "Fair Use"-Paragraph gilt NICHT, wenn das entstehende Produkt - egal, ob kommerziell oder nicht! - eine Konkurenz zu den Produkten von Square-Enix darstellen könnte. Hier sind die Regelungen recht streng und Eindeutig.
Wenn du so eindeutige Regelungen kennst, zeige sie mir bitte auf. Ich spinne die Idee wieder etwas weiter und sage, dass ein solches Gesetz dafür sorgen müsste, dass eine Adaption eines beliebigen Werkes oder Teilen davon, auch unabhängig davon, wie weit dabei Elemente aus dem Original übernommen werden, dadurch problematischer wird, dass diese Elemente im gleichen Medium wieder umgesetzt werden. FF hierbei als Beispiel zu nehmen wäre evtl. ungünstig, weil die Serie in der Tat eine Vielzahl an Medien abdeckt, also in den meisten Medien mit Square tatsächlich konkurriert werden könnte.
Nehmen wir an, ich würde von einem Roman, der bislang und vermutlich auch nicht in nächster Zeit in ein anderes Medium, etwa durch eine Verfilmung umgesetzt wurde, einen geringen Teil (alles, was allgemein im Rahmen von "fair use" stehen würde) als Basis für ein eigenes Werk nehmen.
Würde ich meine Idee verfilmen, würde ich nicht in Konkurrenz zu dem ursprünglichen Buch stehen, womit der "fair use" auf meine Nutzung des Romans für die Erstellung meines eigenen Films anzuwenden wäre. Würde ich mich dazu entscheiden, stattdessen diese Idee in einen Roman zu überführen, der grundsätzlich eine ähnliche Lesergruppe anspricht wie das Originalwerk, müsste die gleiche Nutzung wie bei der Erstellung des Films nicht mehr unter "fair use" fallen.
Damit ergibt sich ein Paradoxon, dass ich auch in der modernen Rechtsprechung nicht kategorisch ausschließen kann, dass aber eine absolut widersinnige, weil nur auf direkt konkurrierende Medien anwendbare Einschränkung beinhalten würde.
Ich glaube dir gern, dass es so ein Gesetz tatsächlich gibt, aber ich hätte gerne eine Bestätigung, also möglichst den Originaltext oder eine halbwegs objektive Erklärung zu der Wirkungsweise und Tragweite eines solchen Gesetzes.

Das US-amerikanische Copyright Law kennt zwar einen Paragraphen, in dem die Wirkung auf den Markt für den "fair use" berücksichtigt werden soll, allerdings ist dieser nicht allein vom Faktor des Marktes abhängig. Ich bringe zunächst einmal wie beim deutschen Recht diejenigen Paragraphen an, die für SoL anscheinend am bedeutsamsten sind:

§ 101 · Definitions
[...] A "derivative work" is a work based upon one or more preexisting works, such
as a translation, musical arrangement, dramatization, fictionalization, motion picture
version, sound recording, art reproduction, abridgment, condensation, or
any other form in which a work may be recast, transformed, or adapted. A work
consisting of editorial revisions, annotations, elaborations, or other modifications,
which, as a whole, represent an original work of authorship, is a "derivative work". [...]

§ 103 · Subject matter of copyright:
Compilations and derivative works

(a) The subject matter of copyright as specified by section 102 includes compilations
and derivative works, but protection for a work employing preexisting
material in which copyright subsists does not extend to any part of the work in
which such material has been used unlawfully.
(b) The copyright in a compilation or derivative work extends only to the material
contributed by the author of such work, as distinguished from the preexisting
material employed in the work, and does not imply any exclusive right in
the preexisting material. The copyright in such work is independent of, and does
not affect or enlarge the scope, duration, ownership, or subsistence of, any copyright
protection in the preexisting material.


Wie im deutschen Recht sind auch derivierte Werke in ihren eigenständig geschaffenen Teilen geschützt. Das amerikanische Recht schließt dabei weiterhin den Schutz für jegliche Teile des Werks, die gesetzeswidrig verwendet worden sind, explizit aus und verleiht dem Autor auch nur Rechte für die von ihm beigetragenen Elemente. Die Rechte an den verwendeten Werken bleiben dabei gänzlich unberührt.

§ 106 · Exclusive rights in copyrighted works
Subject to sections 107 through 122, the owner of copyright under this title has
the exclusive rights to do and to authorize any of the following: [...]
(2) to prepare derivative works based upon the copyrighted work; [...]

Grundsätzlich besitzt der Träger des Copyright das alleinige Recht, anhand des geschützten Werks derivierte Werke anzufertigen. Allerdings wird dieses Recht u.a. durch folgenden Paragraphen eingeschränkt:

§ 107 · Limitations on exclusive rights: Fair use
Notwithstanding the provisions of sections 106 and 106A, the fair use of a copyrighted
work, including such use by reproduction in copies or phonorecords or
by any other means specified by that section, for purposes such as criticism, comment,
news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use),
scholarship, or research, is not an infringement of copyright. In determining
whether the use made of a work in any particular case is a fair use the factors
to be considered shall include-
(1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a
commercial nature or is for nonprofit educational purposes;
(2) the nature of the copyrighted work;
(3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted
work as a whole; and
(4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted
work.

The fact that a work is unpublished shall not itself bar a finding of fair use if
such finding is made upon consideration of all the above factors.

Der Fall SoLs wird zwar nicht explizit in diesem Artikel beschrieben, allerdings kann die Verwendung von Elementen aus FF auch in diesem Fall unter "fair use" fallen, wobei die Entscheidung hierbei wieder im Ermessen der Gerichte liegt.
Absatz 1, der Zweck und die Art der Verwendung, müssten SoL rechtlich gesehen eher stützen, auch wenn es nicht zu erzieherischen, aber nur zu nicht profitablen Zwecken auf FF zurück greift.
Absatz 2 kann ich schwerlich beurteilen, weil ich dafür mehr direkte Erfahrung auf diesem Gebiet bräuchte.
Absatz 3 lässt sich ebenfalls nicht wirklich von mir beurteilen, da SoL noch nicht abgeschlossen ist und ich das bisher vorhandene Werk auch nicht wirklich kenne.
Absatz 4 ist der von dir angesprochene Punkt, dass die Marktwirkung einen Einfluss auf die Anwendbarkeit des "fair use" hat. Allerdings ist nirgends davon die Rede, dass durch eine mögliche Konkurrenzwirkung auch die Möglichkeit eines "fair use" ausgehebelt wird. Lediglich von der Wirkung des derivierten Werkes auf den Wert des Originals, und nicht etwa auf irgendwelche andere Produkte des Rechteinhabers, in dem Fall also von SE, wird hierbei explizit gesprochen. Damit wäre SoL höchstens dann gefährdet, wenn es den Marktwert von FF6 (und nicht etwa einer offiziellen Fortsetzung davon) entschieden senken würde. Außerdem, sollte das von dir angesprochene Szenario eines katastrophalen FF 6-2 eintreten, würde der Marktwert wohl nicht direkt durch SoL, sondern durch die miserable Qualität des Spiels und die deswegen verbreitete Mundpropaganda gegen FF 6-2 geschwächt werden. Ein Vorgehen gegen SoL wäre dann auch nicht effektiv, da FF 6-2 durch das Verbot einer Alternative nicht besser wird - wer sich FF 6-2, weil es so schlecht sein soll, nicht kaufen wollte, wird es jetzt wohl auch nicht machen. SE würde keinen finanziellen Nutzen tragen und zusätzlich noch eine (für sie sicher vernachlässigbare) Reihe von Konsumenten vergraulen. Wenn wir schon in das Thema geraten sind, kann man eigentlich gegen Mundpropaganda (zumindest theoretisch) rechtlich vorgehen?
Die vier Absätze von § 107 stellen bei einer rechtlichen Entscheidung zwar nur die Grundgesichtpunkte dar, unter denen über die Rechtmäßigkeit der Nutzung entschieden werden soll, aber dennoch dürfte aus ihnen hervorgehen, dass sich SoL nicht zwangsläufig im illegalen Bereich bewegt.

Zur Überprüfung poste ich mal die Adressen, unter denen sich die von mir zitierten Gesetze einsehen lassen.
Deutsches Urheberrechtsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Amerikanisches Copyright Law: http://www.copyright.gov/title17/circ92.pdf
Wenn du möchtest, kannst du dir das ganze auch noch im britischen Copyright, Designs and Patents Act ansehen: http://www.legislation.hmso.gov.uk/a...n_4.htm#mdiv76 (IMHO allerdings sehr verworren , außerdem müsstest du von unten zu lesen beginnen)
Keines der Gesetze lässt sich wirklich auf den Fall anwenden, weil angesichts der möglichen Konfliktparteien nur französisches oder japanisches Recht gelten könnte. Ich habe dennoch die beiden Beispiele verwendet, weil das französische Recht mit dem deutschen stark verwandt ist und das japanische sowohl Elemente des kontinentaleuropäischen und des angelsächsischen Rechtssystems in sich vereint. Solltest du entscheidende Unstimmigkeiten kennen, kläre mich bitte diesbezüglich auf.
Zitat Zitat
Bullshit.
Ich gebe zu, dass mein Beispiel erstens ungünstig gewählt und vor allem zweitens ungünstig formuliert wurde. Ich wollte damit ausdrücken, dass eine Übernahme der Summons dadurch weniger problematisch wäre, da sie nicht unabhängig vom Gesamtwerk FFs als schützenswert gelten würden.
Ich habe mich dabei hauptsächlich auf die geistige Leistung bezogen, die etwa für Ifrit aufgewandt wurde.
Die handwerkliche Leistung, die durch die Zeichnung erbracht wird habe ich unabhängig davon angesehen, das allerdings anscheinend nicht sichtbar genug gemacht.
Sicher kann man auch dafür eine geistige Leistung einrechnen, dass man Ifrits Beschwörung einen bestimmten Namen gibt und ihn zwei Feuerzauber lehren lässt, aber im Rahmen eines Urheberechts besteht wegen der wohl mangelnden Schaffenshöhe dennoch kein Schutz für den Namen oder die Idee, dass man durch Ifrit diese bestimmten Zauber erlernen kann.
Wenn überhaupt, dann ließe sich der Name der Beschwörung nur als Warenzeichen und die Idee mit den Zaubern nur als Patent schützen. Über den wirtschaftlichen Sinn einer solchen Maßnahme lässt sich jedoch streiten.
Zitat Zitat
Man sollte also nicht sagen, Final Fantasy wäre nicht schützenswert, weil ein Iffrit drin vorkommt, oder dass jede Figur mit dem Namen "Iffrit" und zwei Hörnern nicht schützenswert wäre.
Verzeih mir, wenn man das nur so herauslesen konnte. Ein Ifrit, der aus eine mythologischen Werk weitgehend übernommen wurde, ist natürlich nur insofern geschützt, wie er eine individuelle geistige Leistung seines Urhebers ist. Dazu zählt sicher seine zeichnerische Interpretation anhand von Beschreibungen und von einem selbst aus eingeflossenen Ideen. Die Zeichnung Ifrits ist damit definitiv geschützt, aber noch nicht zwingend die Leistung die hinter der Anpassung des Charakters an das Setting von FF besteht. In diesem Fall ist eine Schützbarkeit als Einzelnes wohl eher unwahrscheinlich. Erst im Verbund mit dem Gesamtwerk ist auch dieser Ifrit geschützt. Werden dem Werk jedoch nicht schützbare Elemente, etwa Grundprinzipien in der Spielmechanik, entnommen (wie weit das möglich ist, ist wieder Ermessenssache), kann SE auch nicht rechtlich eingreifen.
Wenn ich der Meinung gewesen wäre, dass FF nicht schützenswert ist, weil es Teile des Spieles alleine betrachtet nicht sind, wäre ich außerdem eher von Steinen ausgegangen.