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Thema: Legalität im Bezug auf eigene "RPG_RT-Engine".

  1. #21
    Eigentlich müsste man die Harmony.dll neu schreiben, weil diese schließlich allles in die Wege leitet. Aber wenn man die schon neu schreibt kann man auch gleich nen ganz neuen schreiben.

    Fazit: Ich bin zu dem Schluss gekommen das es das eigentlich nicht bringt.

  2. #22
    Zitat Zitat von raian
    Eigentlich müsste man die Harmony.dll neu schreiben, weil diese schließlich allles in die Wege leitet. Aber wenn man die schon neu schreibt kann man auch gleich nen ganz neuen schreiben.

    Fazit: Ich bin zu dem Schluss gekommen das es das eigentlich nicht bringt.
    Ineluki hat für den Keypatch auch nur die harmony.dll neu geschrieben, den Rest nicht.

  3. #23
    Ich hab den ganzen Spass mal ueberflogen ...

    Ich glaube ihr sehtzt an der falschen Stelle an ...

    Die RTP ist im Prinzip der oeffentlichkeit zur verfuegung gestellt. Genau so wie die RPG_RT.exe

    Diese Dateien weiter zu geben oder zu benutzen ist also (meines wissens nach) NICHT illegal.

    Die Spiele, die ihr mit dem Maker erstellt habt, sind in dem sinne auch NICHT illegal, weil Enterbrain ja ausdruecklich die Verteilung der erstellten Spiele erlaubt.

    [b]Was illegal ist, ist das benutzen des Makers zum erstellen der Spiele.[b]

    Man kann es ungefaehr mit dem Schreiben eines Briefes unter einer geklauten Word Version vergleichen. Der Brief ist nicht illegal, sondern das Schreiben des Briefes.

    Oder um ein anderes Bild zu gebrauchen: Wenn du eine geklaute Mikrowelle hast, ist der Besitz und die Benutzung der Mikrowelle illegal, nicht jedoch die Pizza, die du damit heiss gemacht hast.

  4. #24
    So ist das also.

    Zur Lösung des Problemes würde also ein selbst geschriebener Maker beitragen, der dieses MAP-Format schreiben kann?

    IMO, eigentlich nicht nötig^^, denn R-PG Minerva is eh bald fertig und sowieso um Lääääääääääääääängen besser^^.

    Edit:
    Zitat Zitat
    Oder um ein anderes Bild zu gebrauchen: Wenn du eine geklaute Mikrowelle hast, ist der Besitz und die Benutzung der Mikrowelle illegal, nicht jedoch die Pizza, die du damit heiss gemacht hast.
    Es sei denn die Pizza wurde ebenfalls geklaut^^. Derjenige muss dann aber doch schon kleptomanische Veranlagung haben / oder ein Opfer von Hartz IV sein (?!).

    Geändert von HyperRPG (13.03.2005 um 16:47 Uhr)

  5. #25
    Hmmm, da hast du recht.(Ich find übrigens den Vergleich mit der Pizza klasse!^^)

    Aber wenn man jetzt tatsächlich kleine Änderungen vornimmt, und alle Sachen unter neuem Namen speichert(noch mehr kelien Änderunegn[Pfade]) dann dürfte das ganze aber legalisiert sein.

  6. #26
    es sei denn, die typen bei enterbaim haben nen patent auf die formate^^

  7. #27
    Zitat Zitat von Freierfall
    es sei denn, die typen bei enterbaim haben nen patent auf die formate^^
    Soweit ich mich erinnere, können nur die Algorithmen aber nicht die Namen selbst patentiert werden. So ist beispielsweise das Format SPC standardmäßig erin Zertifikat in Windows (PKS#7) - aber auf der Emulationsseite www.zophar.net liegen sehr viele Tools dazu, darunter auch ein Plugin, welches SPC-Dateien in Winamp abspielen kann.
    Wer diese Seite kennt, weiß daß dort KEINE kommerziellen Spiele liegen, sondern höchstens selbstegebraute ROMs und ansonsten allerhand nützliche Tools rund um die Emulation und mehr.
    Viele kennen SPCs statt als Zertifikate eher als Soundtracks aus SNES-Spielen, die etwa 64 KB groß sind und im Vergleich zu ihrer geringen Größe sehr gute Qualität bieten.

    Das Format .bin ist ebenso sehr vielseitig. Seien es nun CD-Image Formate, können diese auch etwa Dumps für Tile Editoren aus Spielen sein.

    Das gilt für vieles Andere. Auf der anderen Seite haben sich Formate wie .doc, .zip und Andere auch so durchgesetzt, daß man von vorneherein weiß, daß man in erster Linie Office und WinZip verwenden soll zum Öffnen dieser Dateitypen.
    Aber auch OpenOffice liest die eigentlich MS-proprietären Dateien und erlaubt das Abspeichern unter diesen als unter den eigenen Dateinamen .sxc oder .sxw (aus eigener Erfahrung noch nicht ganz sauber, da ich Probleme habe, wenn ich jemanden was schicken will, der Office hat).
    Nun etwa das Format lmu zu schützen, bringt sicherlich nicht viel bzw. geht eben so nicht.

    Wenn Enterbrain tatsächlich das Weiterverbreiten der eigenen Spiele erlaubt und "nur" den illegalen Einsatz ihrer Maker, werden diese sicherlich nicht weitreichende Änderungen erlauben, tolerieren aber etwa auch Patches, weil diese zum Beispiel keinen originalen Code enthalten, was dann wiederum mit Enterbrain abgesprochen sein müßte. Wie es nun mit Inelukis Patch aussieht, weiß ich ebensowenig, da "nur" eine .dll umgeschrieben wurde, die zwar notwendig ist für Ausführung, aber auch als Programmbibliotek weniger wichtig als etwa die .ldb-Datei in jedem Projekt ist.

  8. #28
    ich bin immernoch der meinung:
    illegal-sch****egal, was den maker angeht......
    soll er machen, wie er für richtig hällt, die chance, dass bei dem mogen die polizei oder sonst wer auf der matte steht ist 1/1.000.000

  9. #29
    @freifall.... n/c

    nur die benutzung des makers ist illegal... warum soll es illegal sein ein völlig neues prog zu schreiben oder ne exe die irgendetwas ausführt? oO
    das doch totaler mumpitz, sie liest im endeffekt nur daten ein wie ich es schon einmal angemekrt habe, und ineluki hat auch im endeffekt nichts anderes gesagt als ich vorher auch.

    benutzung des makers ist illegal

  10. #30
    und das downloaden, aber um ihn umzuschreiben, oder neu zu schreiben, muss man das tun, um zu wissen, wie er funktioniert.
    Und das ist ja praktisch das selbe.
    Oder will er ihn aus dem kopf selbst schreiben?

  11. #31
    Zitat Zitat
    Die RTP ist im Prinzip der oeffentlichkeit zur verfuegung gestellt. Genau so wie die RPG_RT.exe
    Und genau hier bin ich mir nicht sicher.. Hast du irgendwelche Quellen, oder woraus schließt du, das die RPG_RT.exe öffentlich verwendet werden kann? Sowie ich es nämlich verstehe, ist die RPG_RT.exe Teil des Makers und untersteht daher auch denselben Bestimmungen, wie der Rest des Makers.
    Daher zieht der Vergleich auch mit Word und dem Dokument nichts, schließlich verbreitestet du nur das Dokument und nicht einen Teil des Word-Programms.
    Die RPG_RT.exe ist das Leseinstrument für das Spiel, sie ist mit Bestandteil des Spieles, aber im Gegensatz zu den anderen Teilen, wie Grafik und Sound, liegt das Copyright an diesem File, bei Enterbrain. Und wer den Maker illegal besitzt, besitzt auch nicht das Recht, diese RPG_RT.exe zu verbreiten, oder ihre Verbreitung weiteren Personen zu erlauben (was geschieht, wenn man das Spiel als Freeware verbreitet).

    Das ist zumindest meine Einschätzung der Lage. Falls die RPG_RT.exe wirklich öffentliches Gut, wie die RTP ist, dann entfällt das alles natürlich, aber ich wüßte nicht woraus man das schließen sollte. (Oder gibt es die Exe bei Enterbrain zum Download, wie das RTP?)

  12. #32
    was meinst du jetzt?
    die rpg_rt.exe liegt jedem projekt bei, d.h legal.
    de maker-asführungs-datei heißt bei mir rpg2000.exe, n die müsste illegal sein (so auch deutschpatches etc)

  13. #33
    Die Runtime wird wohl legal sein,weil man ohne sie mit den Spielen nichts anfangen kann.

    Andere Formulierung ( Wollt ich schon immer mal schreiben):
    Die Runtime ist "fester" Bestandteil des erstellten Spiels und sie wird immer direkt eingebunden in das Projekt. Wenn sie jetzt nicht eingebunden werden würde,und man den Maker besitzen müsste um diese Datei zu erhalten,wäre sie wohl illegal. (Man für diesen Post krieg ich bestimmt wieder ärger.)

    @Hyper
    Wenn du nicht bei Minerva fragen würdest oder sie dich nocht "wollen",hier noch ein paar Ideen für die Runtime:

    -Skriptsystem,das über die Textbox abgerufen werden kann.
    Bsp.:In der Textbox steht,um jetzt z.b. irgendwo auf dem Bildschirm den Text mit dem Font Comic Sans MS anzuzeigen:
    [script]
    .print "Hallo!" ;coord 24x120 ;font comicbd.ttf
    [endscript]

    (Wobei ein "." vor dem Befehl ein "neuer" Befehl ist und ein ";" die Parameter für einen Befehl festmachen. Und bevor ihr fragt: Beim "print" Befehl steht der aszugebene Text immer in Gänsefühschen.)


    -Höhere Auflösung mit 2XSal interpolation (H3h3,das ist nicht so ernst gemeint)

    (Für diesen Post werde ich getötet )

    Geändert von Jaywalker (14.03.2005 um 17:48 Uhr)

  14. #34
    wieso?
    was gibts dagegen einzuwenden, ausser dass das zu umständlich wäre ^^
    da wär man tot von den langen dialogen.......

  15. #35
    Ich hab die rste Seite gelesen, und mir kommt Folgende Frage auf:

    Wenn man nun diese exe neuschreibt (abgesehen davon dass das schwer ist), und man wuerde den Maker legal besitzen, waere es dann moeglich seine Spiele zu verkaufen?

    MFG FabiF.de

    achja nochwas.... man darf ja RPG-Maker spiele net verkaufen.... was macht dann Screenfun?(ich wei- die Frage wurde schon tausenmal gestellt)
    aber wenn man das darf, druck ich ne Visitenkarte aus, leg ne CD bei, mit meinem Game, und lasse das in einem Laden, als Heft+CD verticken...

    MFG FabiF.de

    Edit: Wenn man da nicht sicher ist? warum schreibt ein Mod nicht ne Englische E-Mail an ASCII oder Enterbrain oder wer auch immer, und dass, mit allen Namen der Comunity so als Unterschrift (nur di wo halt wollen) und da fragt man wie es jetzt genau aussieht, mit der legalitaet einzelner Dateien....

    MFG FabiF.de

    Geändert von FabiF.de_renamed (14.03.2005 um 18:41 Uhr)

  16. #36
    Zitat Zitat von FabiF.de
    Ich hab die rste Seite gelesen, und mir kommt Folgende Frage auf:

    Wenn man nun diese exe neuschreibt (abgesehen davon dass das schwer ist), und man wuerde den Maker legal besitzen, waere es dann moeglich seine Spiele zu verkaufen?
    wenn du alles allene gemacht hast eigentlich schon, aber denkste wirklic hirgendjemand kauft dein game? oO

    Zitat Zitat von FabiF.de
    achja nochwas.... man darf ja RPG-Maker spiele net verkaufen.... was macht dann Screenfun?(ich wei- die Frage wurde schon tausenmal gestellt)
    aber wenn man das darf, druck ich ne Visitenkarte aus, leg ne CD bei, mit meinem Game, und lasse das in einem Laden, als Heft+CD verticken...

    MFG FabiF.de
    die screenfun machts insoweit schlau, das sie es als anhang von freeware ausem inet anhängt und nicht die spiele als spiele verkaufen, sonern nur als kostenlosen anhang.

  17. #37
    LOL, dann mach ma dass doch auch.... einmal Pro monat, drucken wir eine Seite wo draufsteht, Besuche www.rpg-maker.com....
    blablabla, und als Kostenloser Anhanhg, geben wir noch Makerspiele mit, wobei man dann etwas verdienen koennte....

    Mir gefaellt die Gesetzes luecke immer mehr...

    @Ineluki, dann waere es doch theoretisch erlaubt die Spiele zu verkaufen....
    denn dann kann enterbrain nichtsmehr sagen, da sie ja frei ist... dann haben die keine Gewalt mehr drueber... oder?

    MFG FabiF.de

    Geändert von FabiF.de_renamed (14.03.2005 um 18:47 Uhr)

  18. #38
    ich gluabe nicht, dass eine seizene seite als zeitschrift verkaufen darf.....

  19. #39
    Zitat Zitat von FabiF.de
    LOL, dann mach ma dass doch auch.... einmal Pro monat, drucken wir eine Seite wo draufsteht, Besuche www.rpg-maker.com....
    blablabla, und als Kostenloser Anhanhg, geben wir noch Makerspiele mit, wobei man dann etwas verdienen koennte....

    Mir gefaellt die Gesetzes luecke immer mehr...

    @Ineluki, dann waere es doch theoretisch erlaubt die Spiele zu verkaufen....
    denn dann kann enterbrain nichtsmehr sagen, da sie ja frei ist... dann haben die keine Gewalt mehr drueber... oder?

    MFG FabiF.de
    du nervst -> geht sterben Oo

    auf der screenfun und auf vielen anderen zeitschriften sind auch jede menge freewaregames die ja eigentlich umsonst sind und auch nicht zum verkauf gedacht sind vor allem da die zeitschriften nich das recht dazu erkaufen. es ist einfach eine nette dreingabe und ich hätte es auch gerne wenn das in so bleibt also behalt deine tollen ideen für dich

    EDIT: kommt hinzu das sie sich glaub ich die rechte gesichert haben da einige alte mitarbeiter von ASCII da sind und sie die nachfolger des rm2k gemacht haben, und jetz hör auf mit deinem verkaufen freu dich über spiele in zeitschriften und denk immer daran deine spiele würde bestimmt niemand kaufen wollen also lass doch einfach deine theorien stecken, es verkauft niemand private spiele und basta

    Geändert von Laguna the Immortal (15.03.2005 um 10:44 Uhr)

  20. #40
    Zitat Zitat
    Mir gefaellt die Gesetzes luecke immer mehr...
    Du hast bei deinem genialen Plan nur eine Kleinigkeit übersehen: Wenn du eigene RPG-Maker Spiele verkaufst, wird Ascii davon ausgehen, dass du einen Maker besitzt, den du, wie ich annehme, nicht offiziell gekauft hast. Nun, im allgemeinen unternimmt Ascii nichts gegen die Maker-Besitzer, aber ich kann mir gut vorstellen, dass sie im Fall eines oberschlauen Geschäftemachers gerne mal eine Ausnahme machen...

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