Naja, falsch Knuckles - es gelten in Deutschland zwei Jahre lange Gewährleistung. Im Klartext heißt das: Im ersten Halbjahr liegt die Beweißlast beim Verkäufer - ist das halbe Jahr rum, so muss der Käufer beweisen, das der Schaden nicht das eigene Verschulden war.

Gewährleistung =| Garantie