Zitat von Don Cuan
Wenn wir hier schon einen Thread zum S&B haben:
Inwieweit dürfen in den dortigen Angeboten Waren angeboten oder nachgefragt werden,
a) die in Deutschland indiziert sind
b) deren bundesweite Beschlagnahmung angeordnet wurde
c) die in ihrem Herkunftsland verboten sind (ich denke etwa an China, auch nur nebenbei)?
Wenn sich nur aus der Nennung Probleme ergeben würden, inwiefern wären halbkryptische Bezeichnungen wie "D**m", "indizierter Rare-Shoter (N64)" etc. (keine aktuelleren Beispiele, ich verfolge die Machenschaftn der BPjM inzwischen weniger) diesen entgegen wirken?
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