Ich natürlichZitat
Ich war schneller mit der ausführlichen Antwort, meine Antwort ist ausführlicher als deine und ... mehr fällt mir ned ein
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Ich natürlichZitat
Ich war schneller mit der ausführlichen Antwort, meine Antwort ist ausführlicher als deine und ... mehr fällt mir ned ein
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Ehm... ich wollte es genauso hörn wie Murasame es als erstes gesagt hat!
Mitose -> zwei Zelllen mit identischem Erbmaterial
Meiose -> vier Zellen mit unterschiedlichem Erbmaterial
Sorry Krool, du warst zwar erster beim Antworten. Aber nicht mit der richtigen Antwort!
Hab meine Frage anfangs etwas undeutlich ausgedrückt! Sorry!
Murasame is dran!
Danke dir Mizü
Nun nach einigem Überlegen, hier meine Frage:
Szenario: In einer Kneipe.
Ein Mann, mit dem du vorher noch nie etwas zu tun hattest, mit dem du dich aber an diesem Abend gut verstehst, sagt dir zu, dir am nächsten Tag ein Fahrrad zu schenken. Man tauscht adressen aus und am nächsten morgen begibst du dich zu dem Mann um ihn um das Fahrrad zu bitten, er will es dir aber nicht geben.
Kann man sich auf das Versprechen berufen und ihn somit dazu zwingen das Fahrrad auszuhändigen? Wenn nein, was bräuchte man, damit das versprechen rechtsgültig ist?
Ham wir letzte Stunde in wirtschaft gemacht, was besseres is mir nich eingefallen![]()
ähm, ich dachte immer, auch eine mündliche vereinbarung hätte (rechts-)gültigkeit. man bräuchte vielleicht einen zeugen...?
Also man braucht etwas schriftliches, damit es gültig wird, ich würd nur gern noch hören, was.
N Tip: Die 2 Personen können es alleine nicht so machen, dass es rechtsgültig ist.
alle zwei müssen es schriftlich fest legen das er das ding schenken will mit unterschrift. und dann muss noch ein zeuge es unterschreiben mit ner bestätigung.
@ Krool: Ne das is nach dem BGB so leider ned richtig.
Wenns bis 20 Uhr ned gelöst is lös ich auf![]()
vllt muss der zeuge ein notar sein?
also ne schriftliche bestätigung von beiden, und dass ganze auch noch vom notar absegnen lassen.
cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
Kotetsu hat recht, so wie Freierfall es geschrieben hat, reicht es mir aber aus. Freierfall is dran![]()
rofl.
njo...
e´meine frage lautet:
Äääh.. *grübel*
Ok, die ist gut^^
Wieso heißt die Verfassung der BRD 'Grundgesetzt' und nicht einfach 'Verfassung'? ( wie in anderen Ländern)
So.
Da binn ich mal gespannt.
mfg
Freierfall
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War das nicht, weil es ursprünglich nur eine Vorübergehende Lösung sein sollte, als DDR und BRD noch getrennt waren, und dass sie es dann einfach trotzdem übernommen haben bei der Wiedervereinigung?
zur hälfte richtig, aber die begründung ist falsch.
Kann ich so nicht gelten lassen^^
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Soweit ich mich aus meinem Geschichtsunterricht erinnern kann, waren die Besatzungsstaaten daran interessiert, zwar wieder einen Deutschen Staat zu dulden, wollten es aber nicht an die große Glocken hängen und haben deswegen bei den Diskussionen gesagt, dass sie die "Grundlegenden Gesetzte" für einen neuen Deutschen Staat festlegen wollen, bevor es zu einer Verfassung kommt...
Aus den Diskusionen über die Grundgesetze entstanden dann so das Grundgesetzbuch, was wir heute kennen.
Es sollte glaub ich auch mal eine Abstimmung über die Gültigkeit des GGB nach der Widervereinigung geben... aber da man sich denken kann, dass es vom Volk allgemein akzeptiert wird, hat man es bis jetzt auch noch nicht gemacht...
Ich hoffe, es war dass, was du hören wolltest, sonst weiß ich auch nicht, was du meinst... kann von mir aus ein andere weitermachen!![]()
So, ich mach den Mal zu und nen Neuen auf... ind em Thread kann Freierfall ja mal posten, ob die Antwort nun gilt oder eben nicht^^