Ich kann es jetzt nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß sind Spielekomponisten meißt keine GEMA-Mitglieder. GEMA-Mitglieder sind oftmals nur solche Leute, die ihre Musik direkt vermarkten wollen. Computerspielsoundtracks stehen in Deutschland aber eher nicht auf den gängigen Listen, geschweige denn werden überhaupt angeboten.Zitat von Dhan
Zur Antwort auf viele Fragen: In der deutschen Rechtssprechung gibt es die Klausel des unwesentlichen Beiwerks. Das erlaubt das Verwenden von Urheberrechtlich geschütztem Material in einem eigenen Werk, sofern es nur im geringen Maße geschieht.







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