Ich hab mich mal schlau gemacht ...

Unwesentliches Beiwerk ist allerdings keine absichtlich eingebaute Musik.

Ein Gutes Beispiel, was unwesentliches Beiwerk im Rahmen der Gesetzsprechung ist, ist folgendes:

Du drehst mit einer Videokammera und Mikro eine Dokumentation ueber die Parkgebuehren deiner Stadt, und ein Auto mit laufender Musikanlage faehrt vorbei, waehrend Linkin Park aus dem offenen Fenster dudelt.

Die Dokumentation unterliegt deinem Urheberrecht. Da die Musik aus dem Auto aber nicht von dir stammt, muesstest du eigentlich Linkin Park um Erlaubnis fragen, da ja ihre Musik mit aufgenommen wurde.

Da diese Musik aber mit deiner Dokumentation nicht in Zusammenhang steht, durch jede andere Musik ersetzt werden koennte und vor allem es nicht ohne unvertretbaren Aufwand moeglich waere, die Musik zu entfernen, gilt diese Musik in diesem Zusammenhang als "Unwesentliches Beiwerk", und faellt deshalb nicht unter das normale Urheberrecht.

Wuerde es sich bei dem Auto um dein Auto handeln, und du die Musik absichtlich laufen lassen, muesstest du allerdings Tantieme an Linkin Park bezahlen, sofern man es dir nachweisen kann, dass du ohne grossen Aufwand die Aufnahme der Musik haettest verhindern koennen.

Sobald du also bewusst irgendwelche Musik in dein Spiel einbaust, faellt sie NICHT unter §57 UrhG, ist also KEIN Unwesentliches Beiwerk.

Dies gilt Unabhaengig von der Art der Musik, egal, ob MP3 oder Midi. Der Einbau von beidem ist also streng genommen illegal, solange du nicht die ausdrueckliche (am besten schriftliche) Erlaubnis des Urheberrechteinhabers besitzt.

Was das singen anbelangt, so ist hier die Rechtslage (fuer mich) nicht eindeutig klar. Soweit ich weiss erwirbst du durch den Kauf von Noten- und Gesangsmaterial automatisch das Recht zur Auffuehrung mit. Damit bist du alleiniger Urheberrechtsinhaber an deiner Auffuehrung, und darfst sie dementsprechend auch aufnehmen und verwenden, solange du als Referenz den originalen Urheber der Musik angibst, und nicht behauptest, du haettest das selber komponiert.

Wie der Sachverhalt ist, wenn du nicht die Noten- und Gesangsbuecher kaeuflich erworben hast, weiss ich nicht.

Das oben geschriebene ist wie man leicht erkennen kann der theoretische Aspekt des Urheberrechts. Ich habe allerdings noch nie erlebt, dass jemand verhaftet wurde, weil er auf der Strasse die Melodie eines Liedes aus dem Radio gepfiffen hat, obwohl er nicht die Noten davon gekauft hat.

Genau so verhaelt es sich mit der Verwendung von Musik (vor allem im Midi-Format) in unseren Spielen. Rein rechtlich betrachtet ist (nahezu) jede Verwendung von Musik ausser der des RTPs illegal. Jedoch ist der dadurch entstehende Schaden unter praktischen Gesichtspunkten verschwindend gering, so dass mit keinerlei juristischer Verfolgung zu rechnen ist, und die Verpflichtung den eigentlichen Urhebern gegenueber mit einem dankendem Eintrag in den Credits als abgegolten betrachtet werden kann.

Streng juristisch betrachtet ist das Summen eines Liedes aus dem Radio auf der Strasse eine Straftat, genau so, wie etwa 20% bis 40% aller anderen Dinge, die gesellschaftlich ohne Frage akzeptiert sind, ohne wirklich rechtlich abgesichert zu sein. Fakt ist, es kraeht (im Allgemeinen) kein Hahn danach.

[Ich bitte um Aufnahme dieses Textes in die FAQ]