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  1. #10
    Klar können Menschen sich ändern, aber ich gehe hier vom Beispiel aus, dass ein Wiederholungstäter, wiederholt, freigelassen wird. Und um das zu erreichen holen sich die klugen Anwälte halt immer Hilfe bei den Psycho-Heinis ( sorry...hab mich ziemlich schwer ausgedrückt, stimmt scho' )
    Erst heute, hab ich wieder in der Zeitung von ner Mutter gelesen, die ihrem 6 Monate altem Kind zich Knochen gebrochen hat....und was sagt die liebe Frau Rechtsanwältin: "Sie komt mit dem Druck nicht klar, bla, sie wollte immer iene gute mutter sein, bla, sabbel, schwätz"

    Zitat Zitat von Zareen
    Das wäre eine Straftat. Ein Gewaltverbrechen. Dafür solltest du nach eigener Aussage hart bestraft werden und es sollte keine Möglichkeit auf Bewährung geben. Gemäss der Ansicht (die du scheinbar hast), dass sich Menschen nicht ändern können, ist dieses Gewaltverbrechen fest mit deinem Wesen verbunden. Folglich bist du deiner Meinung nach ein Gewaltverbrecher. Abschaum, vor dem die Gesellschaft geschützt werden muss.

    Zitat Zitat von Squall2k

    <<<<Ironie?
    Naja...wohl eher ne Übertreibung, sorry...^^
    Ich habe nicht alle Gewaltverbrecher als Abschaum bezeichnet (auch wenns mich ehrlich gesagt nicht stören würde, wenn mich persönlich jemand damit bezeichnet....) . Ich meinte damit hauptsächlich Kinderschänder und Vergewaltiger. (wie sie zu Hauf in der STatistik oben vorkommen -.- )

    Wo du absolut recht hast, ist deine Bemerkung zu meiner mehr als dummen Aussage zur Bewährung...man, man. man...Mein Hirn ist heut irgendwie auf slowmo -.-
    Geändert von Squall2k (25.02.2005 um 13:55 Uhr)

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