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General
Ganz unabhängig davon, dass ich die in den auf dieser Seite aufgelisteten Prozessen vergebenen Strafen auch absolut unzureichend finde...
Was bringt es, wenn man einen Menschen mehr als die Hälfte seines Lebens hinter Gitter sperrt? 15 Jahre ist schon verdammt lang und ich weiss nicht ob nach dieser Zeit eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft noch möglich ist. Aber bei 48 Jahren kannst du die Person ja gleich abschiessen, sein Leben ist vorbei.
Was heisst, dass der Täter mehr geschützt wird als das Opfer? Das Opfer kann ja nicht mehr geschützt werden, die Tat ist geschehen und die Justiz kann nichts davon ungeschehen machen, selbst wenn sie den Täter zu Tode foltert. Das Gericht ist nicht dazu da, die Opfer zu rächen, sondern den Täter soweit als möglich zu korrigieren, damit er normal in unserer Gesellschaft leben kann und sie mit ihm. Deshalb fände ich vor allem bei Vergewaltigern die psychologische Betreuung und Beobachtung wichtig. Es bringt nichts, wenn einer aus dem Gefängnis rauskommt und gleich da weitermacht wo er aufzuhören gezwungen wurde. Und an dem Punkt kann ich viele der in deinem Link aufgelisteten Urteile auch nicht verstehen. Ich finde, dass bei Delikten, bei denen das Leben eines Menschen zerstört werden kann, wie Vergewaltigung, Verstümmelung, Mord etc., so weit wie möglichst sichergestellt werden sollte, dass es keine Wiederholungstat gibt. Dafür halte ich aber weder die Todesstrafe noch ewige Zuchthausstrafen für angemessen, sondern eine intensive psychologische Betreuung.
Sinn der Bewährung: Wenn ein Täter ersnthafte Reue zeigt und die Tat als Ausrutscher gewertet werden kann, also keine Wiederholungstat zu erwarten ist, kann die Strafe auf Bewährung ausgesprochen werden. Finde ich absolut sinnvoll. Bloss frage ich mich, wie heftig man ausrutschen muss, damit sich danach ein anderer Mensch vergewaltigt fühlt und man die Vergewaltigung sogar noch gestehen kann.
Geändert von Pyrus (25.02.2005 um 08:50 Uhr)
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