ich probier's mal... daten aus altem physikhefter regelschule (gymi versteh ich nicht mehr O_o)

definition schwingung:
zeitlich, periodische änderung einer physikalischen größe.

hörgrenzen:
20 - 18.000 hertz (18 kHz)

erzwungene schwingung:
- periodische energiezufuhr
- führt erzwungene schwingung mit der eigenfrequenz f e aus
- heftiges mitschwingen eines körpers = resonanz
-> f e = f 0 -> amplitude erreicht ihren höchstwert

resonanz:
ist das besonders heftige mitschwingen eines körpers bei übereinstimmung von erreger- und eigenfrequenz
resonanzbedingung: f e = f 0

wird einem schwingungsfähigem system einmalig energie zugeführt, schwingt es mit seiner eigenfrequenz. (f 0)
wird einem schwingungsfähigem system periodisch energie mit der erregerfrequenz (f e) zugeführt, so versucht es mit der erregerfrequenz zu schwingen.

ungedämpfte schwingung:
y max = konst (amplitude immer gleich groß)
T = konst. (schwingungsdauer konst.)
bsp.: uhrpendel

gedämpfte schwingung:
y max nimmt ab (amplitude wird kleiner)
T = konst. (schwingungsdauer konst.)
bsp.: stoßdämpfer, pendeltür

bei dem rest hab ich nix. ;___;

tipp am rande:
schau mal in dein physik-buch - da steht meistens mehr drin, als es dir google jemals geben kann.