Das klingt zwar so nett, aber rechtlich bringt es euch gar nichts. Es gibt speziell Gesetze für Kaufverträge usw. Und da wirst du sehen, dass ein 7jähriger auch diese Anmeldung trotz seiner Unterschrift widerrufen kann. Soll heißen, es gilt nur das, was nach dem Gesetz gilt und daran solltet ihr euch halten. Sonst bringt euch dies später rein rechtlich nichts - bzw. nicht viel.Zitat
Wofür benötigen wir diesen Schritt jetzt? Das klingt irgendwie so, als würdet ihr Vorort noch Leute ablehnen - auch wenn es wohl nicht so ist.Zitat
Restbetrag? Wenn wir die Verbindlichkeiten durch die Anzahl der Teilnehmer dividieren, dürfte es keinen Restwert geben!?Zitat
Wenn beim Fußballspiel wieder der Halle Schaden zugetragen wird, dann hat's aber keiner gesehen, okay?Zitat
Ich wage zu bezweifeln, dass euch rein juristisch Nicknames als Unterschriften weiterbringen.Zitat
Jetzt mal Allgemein. Ich hab nichts gegen solche Verträge. Ich finde es auch toll, wenn sich jemand die Mühe macht, sich abzusichern. Wenn etwas passiert, muss man sich absichern. Ist doch vollkommen klar. Nur so toll das auch geschrieben ist (zumindest größtenteils) - macht da nicht solche Fehler rein. Wenn ich beim letzten Punkt z.B. Square hinschreibe, dann ist das rechtlich genauso viel Wert wie als wenn ich Franz Beckenbauer hinschreibe. Und somit ist der ganze Vertrag nichtig.![]()

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