Tja, sowas kann man leider nicht vorausahnen, was soll man machen. Ich wünsch euch Gute Beserung, aber die hast du ja schon persönlich von Boo bekommen ^_-Zitat von Yuna
Ich hoffe Daen nimmt mir das jetzt nicht übel, aber wir haben darüber geredet, AGB's einzusetzen, bei solch einer großen Gruppe. NATO Mitgliedern wird das bekannt sein, aber nicht unseren QFRAT'lern, daher werde ich die AGB's posten, die aus Daens Hand entstanden sind und die er erarbeitet hat (nehme ich jetzt mal an). Falls Unklarheiten enthalten sind, einfach melden. Das meiste ist aber verständlich geschreiben ^_-
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Teilnahmebedingungen (Wichtig, bitte genau durchlesen !):
1. Allgemein:
Mit der Anmeldung zum Bremer QFRAT--Communitytreffen (im folgendem Treffen BCT oder Communitytreffen genannt) werden diese Regeln anerkannt. Dies bestätigt ihr auch mit der Unterschrift auf dem diesem Formularbogen, der Freitag, am 18.03.2005 unterzeichnet werden muss. Personen, die am Samstag erscheinen, werden berücksichtigt.
2. Vertragsschluss:
Die Anmeldung zum Communitytreffen stellt rechtlich ein Vertrag dar. Jeder Teilnehmer muss sich selbst anmelden, eine Anmeldung für jemand anderen ist nicht gestattet. Wenn Du 18 Jahre bist oder älter, kannst Du den Vertrag selbst abschließen. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, aber über 7 Jahre alt, gilt deine Unterschrift trotzdem in dem Sinne, das du die Regeln dieses Treffens anerkennst. Dies bestätigen sie dann mit einer Unterschrift auf dem Formular.
3. Teilnehmer:
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 12 Jahre.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Teilnahmegebühr und sonstige Kosten:
Vor Beginn des Treffens wird jedem Teilnehmer eine vorläufige Kostenhochrechnung unterbreitet (siehe Planung des Treffens im betreffenden Internetoforum). Die genaue Höhe der Teilnahmegebühr wird am ersten Tag des Treffens aus der Höhe der Realausgaben (Miete des Hauses) , geteilt durch die Anzahl an angemeldeten Personen berechnet, und ein dadurch ausstehender Restbetrag ist sofort bar zu entrichten. Alle weiteren privat anfallenden Kosten (z.B. außerplanmäßige fakultative Unternehmungen) sind von den Teilnehmern selbst zu tragen und vor Ort auch direkt zu begleichen.
5. Haftung:
Jede Haftung, auch gegen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Haftung bei Diebstahl von Eigentum eines Teilnehmers oder Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist ebenfalls ausgeschlossen. Sollte eine entsprechende Haftung (über die Veranstalterhaftpflichtversich erung hinaus) durch gesetzliche Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden können, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf die Teilnahmegebühr. Kurz gesagt: Wir, die ehrenamtlichen Veranstalter, haften für nichts.
6. Datenschutz:
Wir versichern, dass wir die Teilnehmerdaten keinesfalls zu kommerziellen Zwecken weitergeben. Alle Daten werden nur intern zu den organisatorischen Abwicklungs- bzw. Abrechnungszwecken verwendet. Im Internet wird öffentlich, falls nicht anders erwünscht, nur der Nickname einsehbar sein.
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Die Unterschriften werden am Freitagabend in der Besprechungsstunde eingesammelt. Die restliche eben, wenn sie angekommen sind. Ich hoffe ihr seht das nicht als Spass. Ist nämlich ernst gemeint
@Daen: Ich hoffe, dass ich dir jetzt nicht zuvor gekommen bin. Falls ja, entschuldige, aber July war genauso damit einverstanden.