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Ritter
So siehts zur Zeit in Rheinland Pfalz aus:
Beschlossen: Zahlungspflicht seit WiSe 2004/2005 Studienkonto: 650 € pro Semester bei "Überziehen des Studienkontos", was bei Uni-Studienngängen nach 14 bis 16 Semestern der Fall ist (wobei ein - auch inoffizielles - Teilzeitstudium etwas länger möglich ist als bei Langzeitstudiengebühren, da zumindest ab 2007 wirklich Semesterwochenstunden angerechnet werden, bis dahin werden pauschal pro Semester SWS abgebucht). Automatisch aufgebraucht wird das Studienkonto, wenn man 60 ist - Senioren müssen also immer zahlen.
In der Diskussion: Allgemeine Studiengebühren für nicht-Landeskinder, also solche, die ihr Abitur in einem anderen Bundesland gemacht haben. Für die Landeskinder bleibt es bei den Studienkonten.
Glück für alle "Landeskinder".- mich eingeschlossen
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