Zitat Zitat von Kelven
Soweit ich es weiß hat es nicht wirklich was mit dem Namen des Makers zu tun. Eigentlich gibt es nur zwei Voraussetzungen : Das Spiel muß eine VV sein und auf der Seite gut bewertet werden. Außerdem darf das Spiel natürlich keine Markennamen oder -zeichen enthalten.
Aha.

Ausnahme: The Nightmare Project 1. Demo!

Ausserdem: Ich glaube es gibt da irgendwelche Blut- und Gewalt-Regeln. Manche Games werden irgendwie indiziert bzw. eine Fingerwegwenndukeinblutverträgst- Message.

Bin aber nicht sicher.