Zitat von Manuel
In der Hauptschule musste man damals viermal die Note 5 oder zweimal Note 6 einheimsen, um eine "Ehrenrunde" drehen zu können. Bei Gymnasien und Wirtschaftsschulen wird einem hingegen schon ab einer 5 im Zeugnis nahegelegt, die Klasse zu wiederholen. Bei einer 6 oder zwei 5en im Zeugnis muss man wiederholen. Ob man die Noten irgendwie ausgleichen kann, weiß ich nicht. Es bestimmen übrigens Lehrerkonferenzen, ob ein Schüler die Klasse wiederholen darf oder von der Schule fliegt. Und wenn der fragliche Sitzenbleiber schon von Haus aus negativ auffiel (z.B. immer andere Schüler verprügelt oder die Lehrer anschnautzt etc.), wird der Schüler wohl eher fliegen. Ob's da eine Grenze gibt, wie lange man wiederholen darf, weiß ich aber auch nicht^^.
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