Aus der rubrik "Dümmliche Gesetze und Vorschriften"
- Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich auf ihr mindestens eine Blattlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist.
- Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat mit dunkelheit zu rechnen
- Steht der soldat in einer Wassertiefe von >1,50m so entfällt die Grusspflicht
Ich kannte mal mehr davon... hab die nur leider im laufe der Jahre vergessen.