Ich sehe das als derbe Diskriminierung der Raucher gegenüber und ist Imo nicht mit dem BGB vereinbar , da es gegen die Menschenrechte verstößt.....na gut zu einer Seite können sich Nichtraucher "belästigt" füllen , ja ........aber auf Bahnhöfen und desgleichen ist das nur lächerlich. Immerhin sind dir Raucher die besten Steuerzahler


Übrigens ich bin Nichtraucher