Zitat Zitat von Walter RPG´s
Nana. Noch baue ich ja noch mit den 2000der. Und welchen Beweis?? Solll der nu die soganante E-mail an GSandSDS schicken oder was???
Du/Er muss GSandSDS nachweisen können, dass er den Maker Legal gekauft hat und ihm dafür einen Beweis geben. Eine Rechnung, Verpackung oder Sonstiges zeigen und man darf hier Spiele des Rpg-Maker 2003 veröffentlichen.

Gruß,
Stefan!