Mehr muss du aber tatsächlich nicht tun.
Sollen die mal mit einer Klage kommen. Und bis dahin vergeht eben echt viel Zeit. Sie wollen mit dem Inkassounternehmen einfach nur Druck ausüben. Keine Ahnung, was das für Typen sind, aber zur Not lass dir deren Namen geben, wenn die irgendwann versuchen wollen, mit handfesten Methoden Geld abzupressen, hast du immerhin einen Namen (auch wenn das wahrscheinlich nichts hilft.)
Tipp: von jedem Brief etc. eine hardcopy behalten mit echter Unterschrift und Datum.
Und afaik und in der Schweiz musst du nichtmal die Zeitungen aufheben, darfst sie vernichten, anmalen, was immer du willst.
In der Schweiz gab es mal den Fall, dass jemand immer wieder Dinge von einem Unternehmen zugeschickt bekommen hat und diese bezahlen sollte und dann behalten dürfe. Da er wusste, dass er das nicht musste, hat er es nicht getan. Irgendwann wurde ihm das aber zu nervig und er hat folgendes getan:
er ist mit einem LAster voller Sand zu deren Büro gefahren, hat den abgeladen mit einem Zettel:
"Wir gehen davon aus, dass sie an unserer Lieferung Interesse haben. BItte überweisen sie X CHF auf Konto Y.
Sollten sie kein Interesse haben, bitten wir Sie, die Lieferung an Adresse Y zurückzuschicken."
So geht das.
Und sonst such mal im BGB nach dem Paragraphen für nichtbestellte Lieferungen, dio o.g. ERklärungsirrtumsparagraphen und hau denen das um die Backen und fordere von denen eine Kopie für den Vertrag. Dann werden die hoffentlich sehen, dass du (bzw. Freundin) nicht ganz unbedarft bist und dich in Ruhe lassen.
Edit:
zu Valas Post:
Bankeinzüge kannst du ohne Angabe von Gründen bei deiner Bank rückgängig machen lassen, sogar bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss. Du solltest es aber sobald wie möglich tun, so verlangt es das Gesetz.