also bis der Gerichtsvollzieher kommt, brauchts schon ne Weile...
was ich mitbekommen hab bei meinem Praktikum im Amtsgericht (war doch zu was nützlich)
Zuerst muss von der Firma gemahnt werden, du musst auf dieses Mahnungen nachweislich keine Reaktion zeigen und dann erst kann sich eine Firma an das zuständige Amtsgericht in deiner Umgebung wenden.
Die leiern dann den ersten Besuch des GV an, der sucht einen Termin, dort wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird... aber dazu muss das alles natürlich vom Rechtsweg her wasserdicht sein. Und wie Shieru bereits gesagt hat - da fehlt's schon an allen Ecken und Enden ^^.
=> lachhaft, das die einen GV holen wollen
wenn die nichtmal die Gesetzesvorgaben einhalten, können sie von diesem Weg keinen Gebrauch machen.
außerdem muss man ja, wenn man das BGB zu Rate zieht () auch bei Vertragsabschluss von allen daraus entstehenden Pflichten in Kenntnis gesetzt werden oder zumindest die möglichkeit haben, Einsicht zu nehmen.
hier zieht wohl noch am ehesten:
§119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums)
Spricht für sichZitat
§120 BGB (Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung)
Das Testabo wurde ja nicht bewusst angefordert bzw. wurde die Einverständnisserklärung, dass das Testabo bestellt wird, schonmal nicht abgegeben => ist das Häckchen eigentlich schon anfechtbarZitat
Die Kündigungsfrist ist ja auch schon, wie Shieru angedeutet hat, zu kurz gesetzt... also fehlt es wirklich überall an gesetzlichen Grundlagen ^^
Im Internet läuft aber alles anders, von daher würde ich notfalls echt einen Rechtsberater zu Rate ziehen, wenn's hart auf hart kommen würde ^^