Zitat von njub
"Das Überweisungsgesetz fordert, dass derartige Überweisungen (Auftrag und Überweisungsbetrag), sofern nichts anderes vereinbart wurde, längstens 5 Bank-Arbeitstage nach dem Tag der Annnahme des Überweisungsauftrages bei der Bank des Begünstigten eingelangt sein müssen. Die Überweisungsfrist beginnt am Bankarbeitstag nach der Annahme des vollständigen Auftrages."
Bedeutet, dass wenn ich bspw. die Überweisung am 21. abgeschickt habe 4 Arbeitstage im Petto habe und die Überweisung (eigentlich) morgen ankommen sollte. Wenn sie nicht schon angekommen ist und darauf wartet bearbeitet zu werden.
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