Sich nicht innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden, ist immerhin schon eine Ordnungswidrigkeit.Zitat von Ghostface
Dazu zählt dann sicher auch der abgelaufene Personalausweiß.
Zudem, ja, ich gestehe, ich bin auch strafrechtlich verurteilt.
Müsste allerdings mittlerweile aus meinem Führungszeugnis gelöscht sein, oder zumindest bald werden.
Und wenn in dem Artikel steht, dass man auch schon für kleinere Vergehen in die Kartei aufgenommen wird... nuja.
Kein Geld mehr um nach Hause zu kommen und beim Schwarzfahren erwischt ?
Tja, Pech für Dich. Deine DNA gehört uns.