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Sich nicht innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden, ist immerhin schon eine Ordnungswidrigkeit. Dazu zählt dann sicher auch der abgelaufene Personalausweiß.
wer so was nicht gebacken bekommt ist selber schuld.

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Zudem, ja, ich gestehe, ich bin auch strafrechtlich verurteilt.
war nur ein spruch wollts gar nicht wissen.

es gibt ja schon nen unterschied zwischen ordnungswiedrigkeit und straftat.
mach euch da mal net ins hemd.