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Original von TheBiber
Scheinbar kennst du dich auch nicht mit Recht aus, nicht dass ich es tun würde, aber ich würde mich hüten, solche fadenscheinigen Aussagen zu treffen. Alleine die Tatsache, dass es nicht so ist, wie du es darstellst, zeigt, dass du dich nicht damit auskennst.
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Original aus dem Grundgesetz
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
und wie kannst du eigentlich sagen, dass ich keine ahnung habe, wenn du im gleichen satz noch sagst, dass du selber davon keine ahnung hast?

auf die anderen sachen werde ich später eingehen, hab gerade nicht so viel zeit.