Zitat Zitat von Wohan Dieg
@ Dark Pala

Öhm ja ....die sieben Totsünden sind im Gesetz nicht verangert und auch nicht als Böse ein zu stufen ......das ist absoluter Käse was zu hier textet

Ich habe noch niemanden gesehen der vom Staat dafür bestraft wurde nur weil er mit seiner Frau Sex hatte und dies aus Spass und nicht der Fortpflanzungswillen oder das Dicke Meschen in den Knast kommen nur weil sie mehr essen als nötig ( Wollust) oder sonstigen Totsünden Mist.
Bei einer Tat ist auch Teil davon, dass eine Person dadurch geschädigt wird... Beim Geschlechtsverkehr ist das nur der Fall, wenn es sich um Vergewaltigung handelt und die wird auch vom Gesetz bestraft. Will sagen es liegt immer in einer Kombination der beiden, dem Motiv und der Tat. Wenn bei der Tat wer geschädigt wird und das Motiv eben zu den von mir genannten Eigenschaften gehört, dann wird man im vollen Ausmaß bestraft. Anders aber, wenn es sich um andere Motive handelt, wie z.B. Rache oder Notwehr. Dann wird wenigstens in Erwägung gezogen, mildernd zu urteilen.