Bei einer Tat ist auch Teil davon, dass eine Person dadurch geschädigt wird... Beim Geschlechtsverkehr ist das nur der Fall, wenn es sich um Vergewaltigung handelt und die wird auch vom Gesetz bestraft. Will sagen es liegt immer in einer Kombination der beiden, dem Motiv und der Tat. Wenn bei der Tat wer geschädigt wird und das Motiv eben zu den von mir genannten Eigenschaften gehört, dann wird man im vollen Ausmaß bestraft. Anders aber, wenn es sich um andere Motive handelt, wie z.B. Rache oder Notwehr. Dann wird wenigstens in Erwägung gezogen, mildernd zu urteilen.Zitat von Wohan Dieg