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Thema: Frontal21: Bericht über "böse" Computerspiele

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  1. #18
    Zitat Zitat
    Zitat Zitat
    Entweder liege ich falsch oder der Schreiber! Spiele ab 18 dürfen eben nicht öffentlich beworben werden.
    Du.
    Okay, stimmt, du hast recht!^^ Ich entschuldige mich für die falschen Angaben oben.
    Dazu ein Auszug von hier:
    Zitat Zitat
    Was passiert, wenn ein Spiel indiziert wurde?

    Wurde ein Spiel indiziert, müssen (lediglich?) folgende Auflagen
    beachtet werden :

    - Das Spiel unterliegt einem Werbeverbot. Das Spiel darf also nicht
    mehr öffentlich beworben werden. Das heißt, es dürfen keine
    Werbespots mehr in den Medien (TV, Radio oder Kino) ausgestrahlt
    werden.
    Zitat Zitat
    Somit ist bei einem von der USK mit "nicht geeignet unter 18 Jahren"
    eingestuften Titel gewährleistet, dass er nicht mehr an
    Minderjährige verkauft wird. Dieser Titel steht aber -im Gegensatz
    zu einem indizierten Titel- weiterhin im Regal, darf beworben werden
    und unterliegt (bis auf die Altersfreigabe) keinen
    Vertriebsbeschränkungen.
    EDIT:
    Zitat Zitat
    Dass das Gesetz dafür sorgen muss, dass jugendgefährdende Spiele nicht an Minderjährige verkauft werden und nicht die Verkäufer, das ist doch wohl ne hohle AUssage
    Mensch, so war das doch nicht gemeint. Ich wollte damit nur sagen, dass der Verkaufer dazu verpflichtet ist, "ab 18"-Spiele nicht an Jugendliche zu verkaufen. Ist schon klar, ich muss doch wohl nicht jede logische Schlussfolgerung hinschreiben, oder?^^

    Geändert von Manuel (13.11.2004 um 16:45 Uhr)

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