Dipl. User mit summa cum laude
Zitat
Allerdings wenn es schon einen gibt, wieso wird er dann noch geheimgehalten und nicht für alle freigestellt?
...
*seuftz*
Auch wenn unsere bisherigen Nachforschungen ueber deutsches Urheberrecht angewand auf Auslaendische Werke (§141 UrhG?) noch nicht sehr aufschlussreich waren, bleibt es doch vorerst dabei, dass das "In Verkehr bringen" von Software, die du weder geschrieben hast, noch von der du das Vertriebsrecht hast, nicht erlaubt ist.
In kurzen Worten: "Das was du willst, ist illegal.."
Und als eine illegale Handlung duerfen wir eine solche natuerlich nicht unterstuetzen ...
Daher ist der Thread hier (erneut !!
) zu.
Gruss Ineluki
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