genau...das sind ja die neuen Richtlinien...indizieren und beschlagnahmen kann übrigens halt nur die bpjm (bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien...so müssten se jetzt heißen...vor waren se bpjs...bundesprüfstelle für jugendgefährdende schriften)
die usk hat mit der indietierung irgendwelcher titel nix zu schaffen...die geben nur einen vorschlag zur altersbegrenzung aus....genauso wie die fsk...die ist aber freuwillig...

bei usk ist es anders...die müssen meines wissen nach die titel prüfen...