Zitat
Original geschrieben von Wipeout
diese strafanzeige und die eventuelle beschlagnahmung (wenn es soweit kommt...es gibt nicht wirklich viele spiele, die beschlagnahmt sind)kommt aber erst zustande, wenn es einen antragsteller dafür gibt...und normalerweise werden die spiele dann nicht beschlagnahmt sondern indiziert, also sie dürfen nicht mehr öffentlich beworben werden und sie dürfen minderjährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden...bei freewarespielen ist es aber evtl etwas anders...keine ahnung wie da die rechtslage ist....
...