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Original geschrieben von Wipeout
diese strafanzeige und die eventuelle beschlagnahmung (wenn es soweit kommt...es gibt nicht wirklich viele spiele, die beschlagnahmt sind)kommt aber erst zustande, wenn es einen antragsteller dafür gibt...und normalerweise werden die spiele dann nicht beschlagnahmt sondern indiziert, also sie dürfen nicht mehr öffentlich beworben werden und sie dürfen minderjährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden...bei freewarespielen ist es aber evtl etwas anders...keine ahnung wie da die rechtslage ist....
Bevor ein Spiel in den Handel kommt, wird es von der USK getestet. Daher würden einige Spiele (z.B. mit rechtsextremen Inhalten) gar nicht erst in die Läden kommen. Indiziert wird tatsächlich erst später zum Schutz der Jugendlichen und oftmals auch wegen der Gewaltverharmlosung (im Fall Command & Conquer: Generals gab die USK sogar eine Eignung ab 16 raus und dennoch wurde es indiziert).