Hab mich grad schlau gemacht...
In meinen Heimatkanton sind die "berechtigten Personen" für ein Stipendium folgende:
Zitat Zitat
Frage: Wer sind die beitragsberechtigten Personen?
Antwort: Grundsätzlich beitragsberechtigt sind folgende Personen:

* Schweizer Bürgerinnen und Bürger
* Personen mit Niederlassungsbewilligung C
* Vom Bund anerkannte Flüchtlinge
* Arbeitnehmende aus EU-Ländern und deren Kinder


Falls Sie obige Bedingungen nicht erfüllen und Ausländer/in sind, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnen, so empfehlen wir Ihnen ab 1.7.2004 trotzdem ein Gesuch einzureichen.
Wer sich für diese "Innovation" interessiert, kann hier noch mehr erfahren . Es steht natürlich noch mehr, aber nicht von Noten oder Parteiangehörigkeit.

Dass es in Deutschland knallhart auf den Notenschnitt ankommt wusste ich absolut nicht. Naja, wenn es dann Studiengebühren gibt, kann man die ja gleich mal verwenden, um Stipendien für alle möglich zu machen .

wollte eigentlich gleich wieder posten, mein Internet aber nicht