Eine kurze Aufklärung des Sachverhalts: Früher - vor Enterbrain - hat die Firma es toleriert, dass der englische Maker runtergeladen wird. Ich gehöre zu den Leuten, die ihn damals gesaugt haben.Zitat
Dann hat Enterbrain alles übernommen und den DL offiziell verboten, also gesagt: wer beim DLen, oder viel mehr beim Anbieten eines DLs, erwischt wird, kriegt Ärger! Ab da durfte man nicht mehr downloaden.
Aber ganz egal, wer ihn wann runtergeladen oder gekauft hat; damit hören die Legalitätsfragen schon auf. Spiele damit herzustellen und kostenlos weiterzugeben ist definitiv nicht verboten, egal, ob du den Maker legal oder nicht ganz so legal besorgt hast. Am Haken haben die dich erst, wenn sie rauskriegen und beweisen, dass du den Maker illegal gesaugt oder sonstwie besorgt hast. Aber für das Herstellen von Spielen kann dir niemand was; nur beim Einbau von Film-, Buchelementen, etc. kann man dir Ärger machen. Aber auch nicht die Leute vom Maker, sondern nur die Urheber der jeweiligen Inhalte. Aber den meisten ist das ziemlich egal, solange du nicht mit ihren Ideen Kohle machst, und das darfst du mit einem Makerspiel nicht.