Ganz im Gegenteil.Zitat
Ich will dich eben nicht bevormunden (müssen).
Aber die Gesetzeslage ist nunmal so, dass anwesende Erwachsene Sorgfaltspflicht gegenüber anwesenden Minderjährigen haben.
Denn löst du in deiner eventuellen Trunkenheit eine Nuklearexplosion aus, flattert u.a. in meinen Briefkasten eine Gerichtsvorladung (mal davon abgesehen, dass mir vorher noch der BND einen Besuch abstattet wegen der unerwarteten Nukleareplosion XD).
Stellst du dich aber im vornherein darauf ein nur so viel zu trinken, dass du noch in der Lage bist mir ins Ohr zu lallen: "Du büscht ain Schbinnah, Schoggweisss! Wenn üsch ain Adminn binn, gigg üsch disch ausss mainäm schhh... *hups* scheis Voorun!",
seh ich keine Probleme.![]()

Kontrollzentrum




Ich will dich eben nicht bevormunden (müssen).
Zitieren