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Original geschrieben von Ineluki
Da uebersetzen des Makers ist nicht illegal. Nach deutschem Urheberrecht fuer Software darf man jedes Programm so veraendern, dass man es benutzen kann. Sprich, wenn ihr den Japanischen Maker kauft, dan duerft ihr den auch uebersetzen und den uebersetzten verwenden.
Wenn ihr mehr wissen wollt, such ich mal den entsprechenden Paragraphen raus.
aber das darf man dann nur wenn man nicht fliessend japanisch kann, oder?