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Thema: RPG Maker XP zum Download

  1. #61
    Also wenn ich versuche das Juristendeutsch da in normales Deutsch umzuwandeln heißt es, daß ein Programm dekompilliert werden darf, wenn dies zur Beseitigung von Inkompabilitäten erforderlich ist.

    Dumme Frage, aber der MakerXP ist doch nicht inkompatibel, oder? Unter Imk. stelle ich mir vor, daß ein Programm ohne Änderungen gar nicht erst startet. Der MakerXP scheint ja bei einigen zu laufen. Die Installation von Jap. Schriftarten sollte eigentlich auch alle ??? entfernen. Daß hier so gut wie niemand jap. kann ist in der Hinsicht ja kein Argument, das Ding läuft ja. Insofern ist mMn eine Übersetzung ins Englische nach obigem Recht nur mit Zustimmung des Rechtinhabers (sprich Enterbrian) erlaubt. Dafür müßte man die Orginal-EULA kennen, ob das Übersetzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt ist, was ich allerdings nicht glaube.

    Ergo bewegen wir uns hier wieder auf illegalem Boden, wenn keine offizielle englische Version erscheint.

  2. #62
    Also ich habe dieses Juristendeutsch anders interpretiert und die entsprechende stelle mal markiert
    Zitat Zitat
    UrhG § 69e Dekompilierung

    (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die
    Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne
    des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist [...]

    UrhG § 69c

    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen
    vorzunehmen oder zu gestatten: [...]
    2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen
    eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten
    Ergebnisse
    Meiner Meinung nach steht dort, dass die Decompilierung und Anpassung eines Programmes zum Zweck der Uebersetzung erlaubt ist.

    Zumdem heisst es ja in
    Zitat Zitat
    UrhG § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

    (1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die
    in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des
    Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computer-
    programms
    einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung
    eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
    Die bestimmungsgemaesse Benutzung des Programmes ist jedoch nur gewaehrleistet, sofern ich die Sprache auch verstehe, die es benutzt.

    Wie gesagt, ich bin aber kein Jurist. Aber ich denke, wen wir es uebersetzen und die Jap. Orginalversion haben, dann kann uns da keiner was, weil wir nachweisen koennen, dass wir uns zumindest informiert haben, und es von keinem Normalsterblichen zu erwarten ist, dass er den Gesetzestext interpretiert, als wenn er Jura studiert haette. An dieser Stelle ist ja auch missverstaendlich, ob sich das Uebersetzen darauf bezieht, das ganze von z.B. Japanisch nach Englisch zu transferieren, oder gemeint war, z.B. von C++ nach Delphi ... obwohl ich letzteres kaum glaube ^^

    Geändert von Ineluki (25.06.2004 um 01:04 Uhr)

  3. #63
    Hm... so schlecht is das Ding doch nicht...
    Habs mir grad gedownloadet, und hab zunächst NICHTS verstanden...
    Naja, wie dem auch sei kapier ich jetz schonmal die Messages und Faces XD ICH KANNS! Nein, aber der XP maker ist bestimmt nicht schlecht wenn man denn damit umgehen könnte!

  4. #64
    \O/GEILO\O/. Also .... puh .... der Hammer.
    Ich bewerte einfach mal:
    +:
    -Scriptmenü
    -Ebenen
    -Database
    -Ks :creepy:
    -Grafiken (RTP )

    -:
    -als Nicht-Japaner (oder die die keinen Japan-Font haben) eigentlich nicht zu gebrauchen <-- Trifft auf mich zu.
    -nur 50 Pictures

    Fazit: Wie gesagt WOW!!!! als Trial nicht schlecht aber so richtig überzeugen tut er mich nicht. Ich will mehr grafiken sehen.

    Geändert von Dankius (26.06.2004 um 14:44 Uhr)

  5. #65
    sorry für alten tread hoch holen .. aba habt ir schon ma ne midi datei importiert ? .. die hören sich doch gleich ganz anderster an als im 2000 und 2003er RPG XP hat ne VIEL bessere sound engine die midi dateien in mp 3 qualität wieder geben find ich..

    Lunar

  6. #66
    Naja, die Qualität der Midis hängt normalerweise stark von der Qualität des Midi-Synthesizers bzw. vom verwendeten Soundfont/Wavetable ab. Aber jetzt wo du es sagst, fällt es mir auch auf. Ich dachte erst das sei ein einfacher unterlegter Hall. Dem scheint aber nicht so. Ich habe in der Lautstärkenregelung Midi auf Null gesetzt und die Midi wird im Maker immer noch gespielt. Scheinbar verwendet der RPG Maker XP seine eigene Engine sowie ein eigenes Soundfont dafür. Möglicherweise haben sie als Reaktion auf die immer wieder auftretenden Midi-Probleme der Vorgänger gemacht.

  7. #67
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Ineluki
    Da uebersetzen des Makers ist nicht illegal. Nach deutschem Urheberrecht fuer Software darf man jedes Programm so veraendern, dass man es benutzen kann. Sprich, wenn ihr den Japanischen Maker kauft, dan duerft ihr den auch uebersetzen und den uebersetzten verwenden.
    Wenn ihr mehr wissen wollt, such ich mal den entsprechenden Paragraphen raus.
    aber das darf man dann nur wenn man nicht fliessend japanisch kann, oder?

  8. #68
    Möglicherweise schon. Aber wenn du fliesend japanisch kannst, brauchst du in der Regel eigentlich keine Übersetzung.

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