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Original geschrieben von Ineluki
Da uebersetzen des Makers ist nicht illegal. Nach deutschem Urheberrecht fuer Software darf man jedes Programm so veraendern, dass man es benutzen kann. Sprich, wenn ihr den Japanischen Maker kauft, dan duerft ihr den auch uebersetzen und den uebersetzten verwenden.
Wenn ihr mehr wissen wollt, such ich mal den entsprechenden Paragraphen raus.
Dementsprechend wäre es dann legal, einen Patch(er) zu verbreiten, aber nicht das gepatchte Programm selbst oder eine gepatchte Datei, die zu diesem Programm gehört.