Also wenn ich versuche das Juristendeutsch da in normales Deutsch umzuwandeln heißt es, daß ein Programm dekompilliert werden darf, wenn dies zur Beseitigung von Inkompabilitäten erforderlich ist.

Dumme Frage, aber der MakerXP ist doch nicht inkompatibel, oder? Unter Imk. stelle ich mir vor, daß ein Programm ohne Änderungen gar nicht erst startet. Der MakerXP scheint ja bei einigen zu laufen. Die Installation von Jap. Schriftarten sollte eigentlich auch alle ??? entfernen. Daß hier so gut wie niemand jap. kann ist in der Hinsicht ja kein Argument, das Ding läuft ja. Insofern ist mMn eine Übersetzung ins Englische nach obigem Recht nur mit Zustimmung des Rechtinhabers (sprich Enterbrian) erlaubt. Dafür müßte man die Orginal-EULA kennen, ob das Übersetzen für den persönlichen Gebrauch erlaubt ist, was ich allerdings nicht glaube.

Ergo bewegen wir uns hier wieder auf illegalem Boden, wenn keine offizielle englische Version erscheint.