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Thema: RPG Maker XP zum Download

  1. #41
    Nunja, ich hab ihn mir mal geladen, und muss sagen, dass ich ein wenig überrascht bin.
    Die Auflösung und Grafik hat sich enorm verbessert (4 Ebenen eine Chip nun möglich), die Musiken sind auch gut, das Ks... nunja nicht grad das wahre ^^
    Also Musik und Sounds sind sehr gut muss ich sagen, vielleicht werd ich mir mal ein Chipset vornehmen und aufm 2k umschnibbeln

  2. #42
    Naja - Musik gabs schon vorher in bessere Qualität, in form von Wav und Mp3. Ebenso der Sound, nur lag das eben nicht alles gleich vor, wie diesesmal. Aber die Standarte haben sich ja auch erweitert.

  3. #43
    Was ich in der Demo gesehen habe, hat mir gefallen. Vor Allem die variablen Char-Set grössen haben es mir angetan - von den RTP Char-Sets halte ich dafür gar nichts.

    Was ich nicht ganz verstehen kann, ist der allgemeine Hass gegen 640x320. Wie schon Dani geschrieben hat, kann man sicher die alten Chipsets nach ein wenig Anpassungsarbeit weiterverwenden und dann mit neuen Details beleben, die von der höheren Auflösung profitieren.
    Also kurz gesagt: Die Chips bleiben 320x240, aber bei einzelnen Details und den Char-Sets nützt man die neue Auflösung aus.

    Was ich aber Nach wie Vor vermisse, ist Pixelmovement.
    Aber letzten Endes wird der Maker hier sowieso nicht erscheinen, also who cares?

  4. #44
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Savage the Dragon
    Was ich nicht ganz verstehen kann, ist der allgemeine Hass gegen 640x320.
    Interessante Auflösung

    Zitat Zitat
    Aber letzten Endes wird der Maker hier sowieso nicht erscheinen, also who cares?
    Das denke ich auch. Der 2000er reicht im Grunde völlig aus, um ein tolles Spiel hinzubekommen. Und als Luxusbeilage darf man sich eines Keypatches (mp3,maus,keys) von ineluki erfreuen. Ich glaube es mangelt den Leuten nicht an Möglichkeiten, sondern an Ideen.

  5. #45
    Was ich gerade bemerkt habe (und was ausnahmsweise auch ein Pluspunkt ist):

    Im Testplay kann man mit F1 ein Optionsmenü aufrufen, wo man verschiedene Einstellungen übernehmen kann, zum Beispiel verschiedene Aktionsknöpfe einstellen (die Sachen auf der ersten Seite hab ich allerdings nicht verstanden...kann irgendjemand japanisch? Genji, übersetz mal bitte )

  6. #46
    Also mir gefällt er nicht so.Ich häe vielleicht ein bisschen mehr erwartet.Das mit den neuen Chipsets gefällt mir nicht wirklich und die Sache mit den 3 Layern macht das ganze meiner Meinung nach nur noch unübersichtlicher.An der Database , hat sich nicht viel getan.Natürlich gibt es auch ne Menge gute Sachen , wie zum Beispiel die Möglichkeiten bei der Charaset Größe.Was mir auch nich gefällt ist das man nicht im Vollbildmodus spielen kann.Aber ich denke das wird in der Vollversion andes sein.^^

  7. #47
    Kann jemand von euch die Trail mal eindeutschen??

  8. #48
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Minestra
    Kann jemand von euch die Trail mal eindeutschen??
    lol.
    Mit dem Reshack kann man ihn nicht öffnen,
    also wirds nicht funktionieren.
    Enterbrain ist ja nicht dumm.

  9. #49
    mhm...Schade.

  10. #50
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Krypto
    Also mir gefällt er nicht so.Ich häe vielleicht ein bisschen mehr erwartet.Das mit den neuen Chipsets gefällt mir nicht wirklich und die Sache mit den 3 Layern macht das ganze meiner Meinung nach nur noch unübersichtlicher.An der Database , hat sich nicht viel getan.Natürlich gibt es auch ne Menge gute Sachen , wie zum Beispiel die Möglichkeiten bei der Charaset Größe.Was mir auch nich gefällt ist das man nicht im Vollbildmodus spielen kann.Aber ich denke das wird in der Vollversion andes sein.^^
    man wollte doch immer grössere chipsets verwenden können, was gefällt dir den daran ned???
    immer wenn jemand fragte, was könnte man am maker verbessern, hiess es mehr layer, jetzt han man 4, was gefällt dir daran ned???
    natürlich kann man im vollbildmodus spielen, einfach alt + enter drücken, fertig. kann ja ned so schwer sein.

  11. #51
    @Jakal
    Oh danke für den Tipp
    Das mit den Chipsets gefällt mir nicht so weil
    man die aus dem Rm2k/3 nicht benutzen kann.
    Und das mit den Layern is ja ok aber ich finds mit
    2 doch irgendwie besser...

  12. #52

    Hammer-Hart

    Ja, der Maker kommt ganz groß raus hat tausend neue Funktionen, ist aber dementsprechend geschützt....


    Und zwar mit dem ASProtect Version 1.2x
    Die beigelegte DLL wurde in Microsoft Visual C++ 7.0 geschrieben.

    So wird es schwieriger, mit den Resourcen-Hacker irgendwas daran zu drehen... wahrscheinlich kann man nicht mal ein "Deutsch-Patch" schreiben. Doch gute Cracker können das leicht umgehen nur bin ich nicht so bewandert... mal schauen was die Szene so verspricht,
    aber ich hoffe das der Maker in Deutschland oder Amerika erscheint.
    Dann ist das ganze gerede von Cracken usw... was sowieso illegal ist hinfällig, aber wie ihr wisst wird vom Release bei uns doch nix oder?

  13. #53
    Da uebersetzen des Makers ist nicht illegal. Nach deutschem Urheberrecht fuer Software darf man jedes Programm so veraendern, dass man es benutzen kann. Sprich, wenn ihr den Japanischen Maker kauft, dan duerft ihr den auch uebersetzen und den uebersetzten verwenden.
    Wenn ihr mehr wissen wollt, such ich mal den entsprechenden Paragraphen raus.

  14. #54
    Hmmm, ein Maker, der per Ruby skriptbar ist. Fast eine Überlegung wert, immerhin wird dadurch das ausgemerzt, was mir den RM2k abspenstig gemacht hat - die abstoßend unterentwickelte Skriptumgebung. Zumal Ruby eine der angenehmsten Sprachen überhaupt sein soll.

    Zu dumm, daß das Teil wohl nicht mal annähernd unter Wine zum Laufen zu bewegen sein dürfte... Dann muß ich wieder in dieses dumme Hinterwäldler-OS mit dem großen Marktanteil booten.

  15. #55
    Ich weiß garnicht, was ihr alle habt.
    Erst beschweren sich so viele über die Auflösung des Makers (und das der 2k3 keine bessere Auflösung bot) jetzt gibt s endlich diese Neuerung und es ist auch kaum einem recht. Mal ehrlich, im Fullscreen sind die 2k Games einfach hässlich verpixelt. Ich hätte mir zwar sowas wie Interpolation, Kreed Engine (Emulationsfeatures) gewünscht, damit sehen meine SNES Games ganz annehmbar aus, aber eine verbesserte Auflösung ist auch nicht sooo schlecht.

    Aber das Allerwichtigste ist wohl die neue Scriptsprache.
    Damit steht und fällt mein Interesse für den neuen Maker. Solange uns keine verständliche Version vorliegt, bzw. ein Japanischkundiger Maker sich dransetzt und testet, kann man sowieso noch nicht viel sagen. Wenn die Scriptsprache jedoch wirklich imstande ist zB: Pixelmovement oder ähnlich Komplexes mit einem geringeren Aufwand umzusetzen, dann werd ich mir den XP-Maker bestimmt nicht entgehen lassen.
    Das größte Problem am 2k-Maker ist ja, dass man zu schnell an die Grenzen des machbaren stößt (komplexe Winkelberechnungen, starkes Ruckeln bei vielen PP-Events), wenn der XP-Maker diese Probleme löst, wird er imo mit Sicherheit ein Erfolg.

  16. #56
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Ineluki
    Da uebersetzen des Makers ist nicht illegal. Nach deutschem Urheberrecht fuer Software darf man jedes Programm so veraendern, dass man es benutzen kann. Sprich, wenn ihr den Japanischen Maker kauft, dan duerft ihr den auch uebersetzen und den uebersetzten verwenden.
    Wenn ihr mehr wissen wollt, such ich mal den entsprechenden Paragraphen raus.
    Dementsprechend wäre es dann legal, einen Patch(er) zu verbreiten, aber nicht das gepatchte Programm selbst oder eine gepatchte Datei, die zu diesem Programm gehört.

  17. #57
    Ich habe ein problem:
    Ich habe mit die demo gezogen und instaliert aber nun läd er nur kurz den hauptbildschirm und dann schliesst er ihn sofort wieder.
    Habe winXP und auch shcon kompalitätsmodus ausprobiert ....

  18. #58
    Genau richtig Jeez .. darauf stuetzen sich ja auch meine Patches

  19. #59
    Erstmal müssen wir es schaffen die Exe vom RPG-Maker XP zu dumpen. Sprich also den Schutz entfernen, damit man die Sprache komfortabler ändern kann. Da ich leider sehr viel Stress im Moment habe, kann ich mich nicht an die Crack-Arbeit machen, da ich auch noch sehr viel dazulernen müsste. (und Soft Ice runterladen usw...)

    Was ich aber gewiss habe, sind einige Freunde die nur darauf warten den Japanischen Text ins Englische zu übersetzen. Also das sind zwei japanische Freunde im ICQ

    Ok das wars.

    P.S: Hast du das entsprechende Gesetz schon gefunden Ineluki? Das wäre nämlich sehr interessant.

    Gruß Alucard-mb alias Davis

  20. #60
    Nun ja .. dann wollen wir mal .. *fingerknack*
    Fuer uns besonders wichtige Abschnitte habe ich kursiv und fett gekennzeichnet ...
    Code:
    UrhG § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen 
    
    Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen
    vorzunehmen oder zu gestatten: 
    
    1.  die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise,
        eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das
        Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms
        eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung
        des Rechtsinhabers;
    
    2.  die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen
        eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten
        Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben
        unberührt;
    
    3.  jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von
        Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein
        Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des
        Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen
        Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im
        Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das
        Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme
        des Vermietrechts;
    
    4.  die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines
        Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der
        Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten
        ihrer Wahl zugänglich ist.
    
    UrhG § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen 
    
    (1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die
        in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des
        Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computer-
        programms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung
        eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind. 
    
    (2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung
        des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden,
        wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. 
    
    (3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms
        Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren
        dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem
        Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln,
        wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen
        oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.
    
    UrhG § 69e Dekompilierung 
    
    (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die
        Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne
        des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen
        zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen
        Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende
        Bedingungen erfüllt sind: 
    
    1.  Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur
        Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person
        oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
    
    2.  die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen
        sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres
        zugänglich gemacht;
    
    3.  die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen
        Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
    
    (2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht
    
    1.  zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des
        unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,
    
    2.  an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die
        Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,
    
    3.  für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im
        wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das
        Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.
    
    (3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die
        normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten
        Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.
    
    UrhG § 69f Rechtsverletzungen 
    
    (1) Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen,
        daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechts-
        widrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet
        werden. § 98 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. 
    
    (2) Absatz 1 ist entsprechend auf Mittel anzuwenden, die allein dazu
        bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung
        technischer Programmschutzmechanismen zu erleichtern.
    Wie gesagt ... das ist deutsches Recht .. ich denke aber, dass es etwas analoges auch im schweizer und oesterreichischen Recht gibt.

    Gruss Ineluki

    Geändert von Ineluki (24.06.2004 um 22:29 Uhr)

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