ich könnte auch als ausgleich etwas über PKH schreiben, wenn's denn beliebt.... ach was, gleich schreiben dann kann keiner mehr was dagegen sagenZitat von Kosheen
PKH kann man also beantragen, wenn man Prozesskostenhilfe beziehen will, ka. in welchen bereichen des Rechts das anwendbar ist, aber ich kenn es bisher nur von Familien-Gerichts-Sachen her, man muss praktisch per VV (Vermögensverzeichnis) glaubwürdig erläutern können, warum man sich die prozesskosten nicht leisten kann und man deshalb auf PKH angewiesen ist, damit wird (falls es durchgeht) einem doch eine große erleichterung geschaffen, im Falle von Kindern, die auf Unterhalt klagen müssen (sprich über den gesetzlichen vertreter des Kindes, zumeist die Mutter oder ein Rechtsanwalt, der die Mutter vertritt ^^) fast immer aussichtsreich, wenn sie alleinerziehend ist.
jo, soviel dazu
wenn wer irgendwas über zwangsversteigerungen oder Familien-Sachen wissen will, kann er ja mal fragen![]()