Theoretisch ist das nicht illegal, sofern man eine legal erworbene Originalversion des Makers verkauft. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall, die Sprache ist ja Englisch(zumindest beim 2., aber es würde mich wundern, wenn der erste auf japanisch ist...). Dass Spiele mitverkauft werden ist aber illegal, die gibt es ja eigentlich umsonst.
Es wird aber nicht erwähnt, dass die Spiele Freeware sind und der Anschein erweckt, es seien gekaufte Spiele. Und als 'Beilage' würde ich die auch nicht bezeichnen.Zitat






					
					
					
					
				