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X. HIGHSCREEN- und HIGHPAQ-Herstellergarantie
Den Käufern von HIGHSCREEN- und HIGHPAQ-Geräten, die wir oder ein anderer autorisierter HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Händler verkauft haben, leistet die Vobis Microcomputer AG nach Wahl des Käufers zusätzlich zu den dem Käufer zustehenden gesetzlichen Rechten Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen (Hardware-Garantie). Die Garantie bezieht sich nicht auf etwa mitgelieferte Software.
1. Die Garantie übernimmt die Vobis Microcomputer AG freiwillig. Die gesetzlichen Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die Garantie gilt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs des HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Gerätes durch den Verkäufer an den Käufer. Soweit die Vobis Microcomputer AG für bestimmte HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Geräte eine längere Garantiezeit gewährt, gilt diese. Für den Fall, dass der Käufer von der Vobis Microcomputer AG oder einem autorisierten HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Händler eine Garantieverlängerung für bestimmte HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Geräte erwirbt, gilt insoweit die verlängerte Garantiefrist.
3. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Geräte, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl der Vobis Microcomputer AG instand gesetzt oder ausgetauscht werden. Ausgetauschte Geräte und Teile gehen in das Eigentum der Vobis Microcomputer AG über. Die Kosten von Material und Arbeitszeit für die Garantieleistung werden von der Vobis Microcomputer AG getragen. Die Kosten des Versandes und seiner sonstigen Aufwendungen trägt der Käufer. Die Kosten für die Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Vobis Microcomputer AG.
4. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterial und Verschleißteile. Ebenso übernimmt die Vobis Microcomputer AG keine Garantie für HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Geräte, die als Gebrauchtgeräte verkauft wurden.
5. Die Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit unter Vorlage des Kaufbeleges und des HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Gerätes bei der Vobis Microcomputer AG, uns oder dem autorisierten HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Händler, der das Gerät verkauft hat, geltend gemacht werden.
6. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Weg zu oder von der Stelle, die die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Gerät wieder ausliefert, trägt der Käufer.
7. Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen (z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag), Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden.
8. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises nicht begründet.
9. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie ein neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze HIGHSCREEN- oder HIGHPAQ-Gerät.
10. Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der Garantiefrist. Für einen innerhalb der Garantiefrist geltendgemachten, aber nicht beseitigten Fehler, ist die Verjährung bis zur Beseitigung des Fehlers gehemmt. In diesem Fall tritt die Verjährung jedoch spätestens zwei Monate nach der letzten Garantieleistung oder der Erklärung ein, dass der Fehler beseitigt sei oder kein Fehler vorläge.
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