hm, das zweite macht keinen sinn.
'regelung der elektronischen Abgabe von Pflichtexemplaren'
Wie soll man elektronisch Bücher an andere Personen geben?
also imho müsste die elektronische Abgabe schon stimmen.
Nur wiüsste ich bitte gerne, wohin man diese Bücher dann gbit?
wenn sie digitalisiert sind.
(Es wird heutzutage eh alle am PC geschrieben...)

und was Pflichtexemplare sind, weiß ich...
Nur hab ich vom Elektronischen Pendant noch nie was gehört