OHG: Nur vollhaftende Gesellschafter, alle zur Vertretung berechtigt und verpflichtet, volle Haftung mit persönlichem Vermögen, voll an Gewinn und Verlust beteiligt.Zitat
KG: Kommanditist haftet nur bis zur Höhe der Einlage, ist nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Die KG muß mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter haben, dieser (und alle anderen) haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gesellschafter einer OHG.
Das war mal kurz aus dem Gedächtnis, das geht sicher noch detaillierter.
@Alec
Wehe, du vergisst den Glücksbringer bei der Matura!
@Marron
Schön, daß es dir besser geht!
Wenn ich weiß, daß du dich jetzt konstant in deinen account schleichst, bekommst du übers WE mal eine PM, gibt einige News hier
HAND!