Zitat
Dem entnehme ich jedenfalls, das das einbinden von komerzieller Musik als MP3 in eueren Spielen erlaubt ist (unter den Rahmenbedingungen des Urheberrechtsgesetzes, wie Quellenangabe etc), da die Musik ja nicht Gegenstand der Weitergabe ist, sondern lediglich unwesentliches Beiwerk zu euerem Spiel, da die Musik ja keinen thematisch bindenden Bezug zu euerem Werk hat.
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