Offiziell heißt es leider folgendermaßen: Bei einem Unfall oder Sachschaden hat man eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, und wenn dann der Besitzer nicht gekommen ist, hat man am nächsten Haus zu klingeln, eine Person zu bitten, Zeuge zu sein, und seine Addresse & Telefonnummer am Auto zu hinterlassen.Zitat
Man beachte schon die wahnsinnig präzise Festlegung "eine angemessene Zeitspanne" O_o Da kann der eine 5 Minuten drunter verstehen, der andere 5 Stunden. Mein Fahrlehrer hat damals gesagt, 15 bis 30 Minuten sollte man schon dableiben, dann gehe das in Ordnung.
Aber ich kann nur nochmal sagen: Bei dir ist alles geklärt, und dann gibt's auch nichts mehr anzuklagen! Im Notfall sollten das dann doch die betroffenen entscheiden dürfen, und für die ist die Sache doch gegessen. Also Kopf hoch, vor Gericht brauchst du dir keine Sorgen zu machen!